Neue Versorgungsformen: 30 Ideenskizzen erhalten grünes Licht für erste Förderstufe
Berlin, 12. November 2021 – Für 30 Antragstellerinnen und Antragsteller im Förderbereich der neuen Versorgungsformen hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) heute grünes Licht zur Ausarbeitung eines Vollantrags gegeben. Die ausgewählten Projekte können damit in die nächste Stufe des Verfahrens starten. Bis zum 31. Mai 2022 haben die Projektverantwortlichen nun Zeit, ihren Vollantrag zu erarbeiten. Diese Konzeptentwicklungsphase kann vom Innovationsausschuss mit bis zu 75 000 Euro gefördert werden. Insgesamt hatte der Innovationsausschuss 123 Ideenskizzen auf die Förderbekanntmachung vom 17. März 2021 erhalten.
Die erste Förderstufe zu den vom Innovationsausschuss definierten Themenfeldern erreichten 28 Ideenskizzen:
- Weiterentwicklung der Versorgung durch Digitalisierung: 6
- Interdisziplinäre oder sektorenübergreifende Versorgungsnetzwerke und -pfade: 12
- Psychotherapeutische Versorgung vulnerabler Gruppen: 5
- Prävention und Versorgung von schweren psychischen Erkrankungen: 2
- Lehren aus der COVID-19-Pandemie für die Weiterentwicklung der Versorgung: 1
- Ein guter Start ins Leben durch eine vernetzte Versorgung: 2
Außerdem fördert der Innovationsausschuss 2 Ideenskizzen im themenoffenen Bereich.
Voraussichtlich im 4. Quartal 2022 wird der Innovationsausschuss darüber entscheiden, welche der Vorhaben finanziell gefördert werden.
Nähere Informationen zum zweistufigen Förderverfahren sind auf der Website des Innovationsausschusses unter Förderbekanntmachungen veröffentlicht.