Neue Förderwelle des Innovationsausschusses zur Versorgungsforschung: Interesse unvermindert hoch
Berlin, 8. Oktober 2021 – Auf die Förderbekanntmachungen im Bereich der Versorgungforschung vom Juni 2021 hat den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss wieder eine Vielzahl von Projektanträgen erreicht. Insgesamt gingen fristgerecht 192 Anträge ein, davon 31 Anträge zur (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, trifft der Innovationsausschuss voraussichtlich im 2. Quartal 2022. In die Bewertung fließen die Gutachten der Mitglieder des Expertenpools sowie die Gutachten der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) mit ein.
„Wir erleben auch bei der nunmehr siebten Förderwelle der Versorgungsforschung ein unvermindert hohes Interesse bei den Antragstellerinnen und Antragstellern. Dies zeigt klar: Die Ideen für eine bessere gesundheitliche Versorgung gehen nicht aus, und der Förderbedarf ist nach wie vor groß. Diese Potenziale gilt es unbedingt auszuschöpfen, denn die Herausforderungen an unser beitragsfinanziertes Gesundheitssystem sind immens, wenn man eine moderne und zugleich bezahlbare Versorgung dauerhaft anbieten will“, so Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses. „In jeder Förderbekanntmachung adressiert der Innovationsausschuss mit seiner Themenauswahl Kernprobleme im Gesundheitssystem, für deren Lösungen die Versorgungsforschung wissenschaftlich gesicherte Ansätze liefert. In diesem Jahr zählt dazu beispielsweise die Frage, wie chronisch kranke Menschen und Menschen mit mehreren Erkrankungen sektorenübergreifend besser versorgt werden können. Und wir suchen nach Möglichkeiten, die geschlechterspezifische Versorgung zu verbessern, nach neuen Ansätzen, um Menschen zu einer gesundheitsförderlichen Lebensweise zu motivieren sowie die regionale Gesundheitsversorgung zielgenauer zu gestalten. Ebenso nehmen wir diejenigen in den Blick, die im Gesundheitswesen tätig sind und wollen ihre Belastung reduzieren. Und natürlich spielt auch die Digitalisierung des Gesundheitswesens eine Rolle, wenn wir nach Kriterien suchen, um die Qualität digitaler Gesundheitsversorgung zu beurteilen. Oder wie Künstliche Intelligenz durch umfassende Datenanalyse und -bereitstellung dabei helfen kann, Therapieentscheidungen zu unterstützen.“
Gleichzeitig gibt der Innovationsausschuss mit dem sogenannten themenoffenen Bereich auch Projektvorschlägen zu Themen eine Förderchance, die zu keinem vorgegebenen Themenschwerpunkt passen, aber dennoch von hoher Relevanz für eine Versorgungsverbesserung sein können. Prof. Hecken: „Wir wollen gute Versorgung fördern und voranbringen, deshalb sind auch eigene gute Projektideen immer willkommen.“
Projektanträge im Bereich der Versorgungsforschung
Auf die themenoffene Förderbekanntmachung der Versorgungsforschung erhielt der Innovationsausschuss 45 Anträge. Auf die themenspezifische Förderbekanntmachung gingen 116 Anträge ein, die sich auf die einzelnen Themenfelder wie folgt verteilen:
- Patientenversorgung und Gesundheitspersonal als Gegenstand von Versorgungsforschung: 20
- Evaluation digitaler Gesundheitsversorgung: 25
- Sektorenübergreifende Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen bzw. mit Multimorbidität: 19
- Geschlechterspezifische Versorgung: 9
- Verhaltensorientierte Ansätze zur Verbesserung der medizinischen Versorgung: 19
- Schwerpunkt: Regionale Gesundheitsversorgung: 9
- Datengestützte Entscheidungsfindung zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung: 15
Projektanträge zur (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien
Die insgesamt 31 fristgerecht beim Innovationsausschuss eingegangenen Anträge auf Förderung der Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien verteilen sich auf folgende vier Themenfelder:
- Versorgung bei seltenen Krankheiten: 7
- Versorgung bei häufigeren Erkrankungen, Behandlung von Risikofaktoren für nicht-übertragbare Krankheiten, Multimorbidität und Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in der Versorgung: 12
- Versorgung von Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Kinder, Jugendliche, ältere und/oder pflegebedürftige Menschen): 8
- Operative Eingriffe am Skelettsystem/Bewegungsapparat: 4
Neue Förderbekanntmachungen
Neue Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung wird der Innovationsausschuss voraussichtlich Ende des 2. Quartals 2022 auf seiner Website veröffentlichen.
Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss
Der G-BA fördert seit 2016 im Auftrag des Gesetzgebers mit den Mitteln des Innovationsfonds solche Projekte, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen und gezielte Impulse für die innovative Weiterentwicklung des Gesundheitswesens geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet.
Für die Jahre 2020 bis 2024 steht eine jährliche Fördersumme von 200 Millionen Euro zur Verfügung. Hiervon entfallen pro Jahr 160 Millionen Euro auf die Förderung neuer Versorgungsformen. 40 Millionen Euro sind jährlich für die Förderung von Projekten der Versorgungsforschung vorgesehen. Mindestens 5 Millionen Euro der für die Versorgungsforschung zur Verfügung stehenden Mittel sollen für die Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien aufgewendet werden. Entsprechend ihres hohen und praxisnahen Stellenwerts für die Verbesserung der medizinischen Versorgung soll die Leitlinienentwicklung als eigenständiger Teil des Bereichs Versorgungsforschung etabliert werden. Die genauen Themenfelder werden jeweils vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt. Gegebenenfalls greift das BMG dabei auf Vorschläge der AWMF zurück.
Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zu Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.