Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung: G-BA ermittelt Stellungnahmeberechtigte
Berlin, 7. Oktober 2021 – Für künftige Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie speziell zu Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung (Abschnitt P und Anlage Va) soll ein fester Kreis von Stellungnahmeberechtigten ermittelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fordert in einer Bekanntmachung interessierte Organisationen auf, sich bis zum 5. November 2021 zu melden. Das können beispielsweise maßgebliche Spitzenorganisationen der Hersteller und einschlägige wissenschaftliche Fachgesellschaften sein. Die genauen Voraussetzungen für ein Stellungnahmerecht sowie die vom G-BA benötigten Informationen und die Kontaktadresse können der heute veröffentlichten Bekanntmachung entnommen werden. Der G-BA entscheidet anhand der eingehenden Meldungen über den Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen und gibt diese auch auf seiner Internetseite bekannt.
Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung
Verbandmittel gehören zu den Medizinprodukten, die Patientinnen und Patienten unmittelbar zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Daneben gibt es sonstige Produkte zur Wundbehandlung, die durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkweise die Heilung der Wunde aktiv beeinflussen können.
Die Abgrenzung zwischen Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung hatte der G-BA nach einem offenen Stellungnahmeverfahren in Abschnitt P und Anlage Va der Arzneimittel-Richtlinie konkretisiert. Gemäß Verfahrensordnung des G-BA soll nun ein fester Kreis von Stellungnahmeberechtigten zu Änderungen dieser Regelungen bestimmt werden, um sie in zukünftigen Stellungnahmeverfahren direkt um ihre Einschätzungen zu bitten.
Nähere Informationen zu den Regelungen sind auf der Website des G-BA zu finden: Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung