Pres­se­mit­tei­lung | Inno­va­ti­ons­fonds

Themen­vor­schläge für neue Förder­be­kannt­ma­chungen des Inno­va­ti­ons­aus­schusses möglich

Berlin, 24. September 2021 – Ab heute können dem Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) wieder Themen für neue Förder­be­kannt­ma­chungen vorge­schlagen werden. Die Themen­vor­schläge können sich sowohl auf den Bereich der neuen Versor­gungs­formen als auch auf den Bereich der Versor­gungs­for­schung beziehen – letzt­ge­nannte Thematik umfasst auch die Evalua­tion von Richt­li­nien des G-BA. Das bis Ende November 2021 laufende soge­nannte Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren eröffnet Akteuren aus dem Gesund­heits­wesen, die nicht dem Inno­va­ti­ons­aus­schuss ange­hören, die Möglich­keit, ihre Anre­gungen in den Prozess der Themen­aus­wahl einzu­bringen. Ziel ist es, die viel­fäl­tigen vorhan­denen Ideen in den Auswahl­pro­zess des Inno­va­ti­ons­aus­schusses einfließen zu lassen. Die neuen Förder­be­kannt­ma­chungen sollen 2022 veröf­fent­licht werden. Als Förder­summe stehen im Inno­va­ti­ons­fonds jähr­lich bis zu 200 Millionen Euro zur Verfü­gung, wobei 160 Millionen Euro für die Förde­rung neuer Versor­gungs­formen vorge­sehen sind.

„Wir starten beim Inno­va­ti­ons­aus­schuss jetzt das dritte Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren. Nach Anlauf­schwie­rig­keiten beim ersten Verfahren war das Feed­back im zweiten sehr gut. Den Inno­va­ti­ons­aus­schuss hatten hier 77 Vorschläge erreicht, die die anschlie­ßenden Diskus­sionen über die neuen Themen­schwer­punkte der Förder­be­kannt­ma­chungen sehr berei­cherten. Hier etabliert sich ohne Frage ein guter und wich­tiger Prozess, der uns dabei unter­stützt, versor­gungs­re­le­vante Themen zu iden­ti­fi­zieren und über die Förder­be­kannt­ma­chungen dann auch Impulse zu setzen“, betonte Prof. Josef Hecken, Vorsit­zender des Inno­va­ti­ons­aus­schusses beim G-BA.

Am Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren können sich beispiels­weise Verbände ärzt­li­cher und nicht­ärzt­li­cher Leis­tungs­er­bringer, Verbände der Kran­ken­häuser, Verbände der Kran­ken­kassen, Wissen­schafts­ver­bände, univer­si­täre und nicht­uni­ver­si­täre Forschungs­ein­rich­tungen sowie Pati­en­ten­or­ga­ni­sa­tionen betei­ligen. Jeder Vorschlag muss u. a. die Rele­vanz des vorge­schla­genen Förder­themas begründen und den Versorgungs-​ und Verbes­se­rungs­be­darf darlegen. Nähere Infor­ma­tionen sowohl zum Verfahren als auch zu inhalt­li­chen wie formalen Anfor­de­rungen an die Vorschläge finden Inter­es­sierte in der Bekannt­ma­chung zum Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren auf der Website des Inno­va­ti­ons­aus­schusses. Die Vorschläge können unter Verwen­dung eines Vorschlags­for­mu­lars bis zum 30. November 2021, 12.00 Uhr per E-Mail (konsul­ta­ti­ons­ver­fahren@if.g-ba.de) an die Geschäfts­stelle des Inno­va­ti­ons­aus­schusses gesendet werden. Vorschläge, die nicht frist­ge­recht eingehen, können für die nächsten Förder­be­kannt­ma­chungen berück­sich­tigt werden. Das Einrei­chen von Vorschlägen hat keinen Einfluss auf einen etwaigen späteren Antrag auf Projekt­för­de­rung.

Hinter­grund

Die Geschäfts­stelle des Inno­va­ti­ons­aus­schusses erstellt im Auftrag des Inno­va­ti­ons­aus­schusses Förder­be­kannt­ma­chungen, die auf den im Rahmen des Konsul­ta­ti­ons­ver­fah­rens einge­gan­genen und ausge­wer­teten Vorschlägen basieren. Ziel ist es, solche Projekte mit den Mitteln des Inno­va­ti­ons­fonds zu fördern, die über die bishe­rige regel­hafte Gesund­heits­ver­sor­gung in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung in Deutsch­land hinaus­gehen und für deren quali­ta­tive Weiter­ent­wick­lung einen wich­tigen Impuls geben können.

Bis 2020 hatte der Inno­va­ti­ons­auschuss die Themen­schwer­punkte und Krite­rien in den Förder­be­kannt­ma­chungen selbst fest­ge­legt. Seit dem Bewil­li­gungs­jahr 2021 ist diesem Schritt ein Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren vorge­schaltet, das externe Exper­tise aus der Gesund­heits­ver­sor­gung einbe­ziehen soll. Gesetz­liche Grund­lage dafür ist der § 92b Absatz 2 Satz 1 SGB V, der durch das Digitale-​Versorgung-Gesetz ange­passt wurde.

Die Förder­be­kannt­ma­chung zur (Weiter-) Entwick­lung medi­zi­ni­scher Leit­li­nien nach § 92a Absatz 2 Satz 4 zweite Alter­na­tive SGB V fallen hingegen nicht unter das Konsul­ta­ti­ons­ver­fahren. Hierfür legt das Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit Schwer­punkte fest.