Pressemitteilung | Sonstige

Welttag der Patientensicherheit: G-BA unterstützt sicheren Start ins Leben

Berlin, 15. September 2021 – Zum Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2021, eingerichtet von der Weltgesundheitsorganisation und national ausgerufen vom Aktionsbündnis Patientensicherheit, erklärt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA):

„Patientensicherheit bedeutet für den G-BA, Verantwortung zu übernehmen und die ihm zur Verfügung stehenden Instrumente gezielt einzusetzen. Das Motto des diesjährigen Welttages der Patientensicherheit ‚Sicher vom ersten Atemzug an‘ spiegelt, so gesehen, das zentrale Anliegen des G-BA wider, das er mit seinen Qualitätsvorgaben für die Versorgung von Neugeborenen verfolgt. Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 6 500 Kinder versorgt, deren Geburtsgewicht unter 1 250 Gramm liegt und die eine intensive medizinische und qualitativ hochwertige Betreuung in spezialisierten Krankenhäusern benötigen. Bundesweit gibt es derzeit etwa 200 Kliniken, sogenannte Perinatalzentren, die sich um Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1 500 Gramm kümmern. Je geringer das Geburtsgewicht eines Frühgeborenen, desto höher müssen die Anforderungen an die Einrichtungen und an die ärztliche und pflegerische Versorgung während und nach der Geburt sein. Gerade die ersten Lebenstage sind für Frühgeborene entscheidend, die Gefahr von Komplikationen ist sehr groß. Mit den Qualitätsvorgaben für Frühgeborene will der G-BA sicherstellen, dass Kinder, deren Leben unter diesen schwierigen Bedingungen beginnt, optimal betreut werden. Deshalb haben wir Mindestanforderungen an Einrichtungen festgelegt, die Frühgeborene versorgen. Dabei geht es um die Qualifikation des pflegerischen und ärztlichen Personals, um Personalschlüssel und die Infrastruktur der Einrichtung. Werdende Eltern und einweisende Ärztinnen und Ärzte können sich in einer eigens eingerichteten Datenbank auf perianatalzentren.org über die Krankenhäuser informieren, die für die Versorgung von Frühgeborenen mit sehr niedrigem Geburtsgewicht zugelassen sind.

Aber auch für Neugeborene, die zum errechneten Geburtstermin und mit ausreichendem Gewicht zur Welt kommen, kann die Zeit kurz nach der Geburt für die gesundheitliche Entwicklung kritisch sein. Deshalb legt der G-BA in seiner Kinder-Richtlinie fest, welche Untersuchungen eine Kinderärztin oder ein Kinderarzt in den ersten Lebensstunden und -tagen mit der sogenannten U1 und U2 durchführen muss. Viele angeborene seltene Krankheiten oder Fehlbildungen können so sehr früh entdeckt und behandelt und damit bei der Mehrzahl der Kinder gravierende Schädigungen verhindert werden. Zuletzt hatte der G-BA das Screening auf Sichelzellkrankheit und spinale Muskelatrophie in das erweiterte Neugeborenen-Screening aufgenommen.“