Zielsetzung des Innovationsfonds ist richtig
Berlin, 10. Juni 2021 – Prof. Josef Hecken gibt als Vorsitzender des Innovationsausschusses im Namen der Mitglieder (GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie Patientenvertretung) folgende Erklärung zu der kürzlich veröffentlichten Studie der Ad-hoc Kommission des Deutschen Netzwerks Versorgungsforschung zu Interventionsstudien aus dem Innovationsfonds ab:
„Das Netzwerk stellt in seinem Review von 50 Interventionsstudien der ersten Förderwelle positiv fest, dass die Mehrheit der untersuchten Projekte sektorenübergreifend ist und eine randomisierte bzw. kontrollierte Evaluation durchführt. Dies zeigt aus Sicht des Innovationsausschusses, dass die Zielsetzung des Innovationsfonds gelungen ist. Abschlussberichte lagen zum Zeitpunkt der Analyse fast keine vor, da noch nicht viele Projekte beendet waren. Über 400 Projekte befinden sich aktuell in der Förderung. Dennoch wertet das Netzwerk (noch) nicht vorhandene methodische Angaben als Mangel der methodischen Qualität. Diese auf dünner Datenbasis abgeleitete und voreilige Kritik am Potenzial der Projekte ist aus Sicht des Innovationsausschusses nicht nachvollziehbar.
Grundsätzliches Ziel der Projektförderung durch den Innovationsfonds ist es, die Patientenversorgung weiterzuentwickeln. Die Pluralität der Versorgungsansätze steht hierbei im Mittelpunkt der Förderung. Die Evaluationsanforderungen sind gerade deshalb hoch angesetzt und orientieren sich an aktuellen wissenschaftlichen Standards. Die methodischen Ansätze müssen den jeweiligen Fragestellungen aus der Versorgung Rechnung tragen.
Dabei zeichnet sich die Förderung des Innovationsfonds durch eine besonders hohe Transparenz aus. Der Gesetzeber hat hierzu bestimmte Regeln definiert: Alle geförderten Projekte werden inklusive Projektbeschreibung auf den Internetseiten des Innovationsausschusses veröffentlicht. Die Projektergebnisse und die dazugehörigen Evaluationsberichte werden dort ebenfalls eingestellt und sind für jeden zugänglich. Jedes Projekt wird nach Abschluss durch den Innovationsausschuss bewertet und die diesbezüglichen Empfehlungen des Innovationsausschusses zur Überführung in die Regelversorgung werden auch auf den Internetseiten veröffentlicht. Dieses transparente Vorgehen ist im Vergleich mit anderen Projektförderungen – auch aus dem Kreis der Wissenschaften - beispielhaft. Durch die Empfehlungen des Innovationsausschusses zur Überführung in die Regelversorgung wird, anders als bei Instrumenten der alleinigen Wissenschaftsförderung üblich, ein ganz besonderes Gewicht auf die Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit der Ergebnisse gelegt.
Die Hauptkritik des Netzwerks richtet sich darauf, dass ein Teil der Studien nicht in wissenschaftlichen Datenbanken registriert wurde. Auch der Innovationsausschuss befürwortet ausdrücklich eine Registrierung der Studien durch die Projektverantwortlichen und unterstützt die Studienprotokollregistrierung sogar finanziell im Rahmen der Projektförderung. Für die vom Netzwerk geforderte verpflichtende Registrierung in wissenschaftlichen Datenbanken ist derzeit keine rechtliche Grundlage gegeben.
Der Innovationsausschuss ist jederzeit für eine kritische Analyse der geförderten Projekte und einen konstruktiven Dialog zur Weiterentwicklung des Instruments Innovationsfonds offen. Gemäß gesetzlicher Vorgabe wird der Innovationsfonds umfassend evaluiert (§ 92a Absatz 5 SGB V). Dieser Evaluation schauen wir optimistisch entgegen. Im März 2022 werden dann systematische und unabhängige Erkenntnisse zur Ergebnisqualität des Innovationsfonds vorliegen.“