Meldung | Metho­den­be­wer­tung

Ausschrei­bung zur Erpro­bungs­studie der Lungen­vo­lu­men­re­duk­tion veröf­fent­licht

Berlin, 2. Juni 2021 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat im EU-​Amtsblatt eine neue Auftrags­ver­gabe ausge­schrieben. Gesucht wird eine unab­hän­gige wissen­schaft­liche Insti­tu­tion, die die Studie zur Erpro­bung folgender Methode begleitet und auswertet:    

Bron­cho­sko­pi­sche Lungen­vo­lu­men­re­duk­tion beim schweren Lungen­em­physem mittels Ther­mo­ab­la­tion

Die Frist für die Abgabe der Teil­nah­me­an­träge endet am 19. Juli 2021, 14:00 Uhr. Allge­meine Infor­ma­tionen des G-BA zu den Aufgaben einer unab­hän­gigen wissen­schaft­li­chen Insti­tu­tion und dem Ablauf eines Verga­be­ver­fah­rens sind in den entspre­chenden FAQ(PDF 76,60 kB) zu finden.  

Erpro­bung der bron­cho­sko­pi­schen Lungen­vo­lu­men­re­duk­tion

Bei manchen Pati­en­tinnen und Pati­enten mit schwerem Lungen­em­physem (Über­blä­hung der Lunge) greifen medi­ka­men­töse oder andere nicht-​invasive Stan­dard­the­ra­pien nicht (mehr). Bei der bron­cho­sko­pi­schen Lungen­vo­lu­men­re­duk­tion mittels Ther­mo­ab­la­tion (BTVA) wird das Lungen­vo­lumen durch Wasser­dampf verklei­nert. Mit der Studie soll unter­sucht werden, ob die zusätz­liche BTVA gegen­über einer ausschließ­lich konser­va­tiven Stan­dard­the­rapie beim schweren Lungen­em­physem einen pati­en­ten­re­le­vanten Nutzen aufweist. Die Studi­en­eck­punkte sind in einer Erpro­bungs­richt­linie fest­ge­legt.

Hinter­grund: Studien zur Erpro­bung von neuen Methoden

Reicht die Studi­en­lage zu einer neuen Untersuchungs-​ oder Behand­lungs­me­thode noch nicht aus, um Nutzen und Notwen­dig­keit sicher zu bewerten, kann der G-BA in einer eigens konzi­pierten Erpro­bungs­studie weitere Erkennt­nisse gewinnen. So auch bei der BTVA. Das laufende Bewer­tungs­ver­fahren setzte der G-BA bis 2027 aus, Kran­ken­häuser können die BTVA unter Quali­täts­si­che­rungs­vor­gaben vorerst weiter anwenden.

Infor­ma­tionen über neue Ausschrei­bungen können über den G-​BA-Infodienst abon­niert werden.