Screening auf Lungenkrebs: G-BA leitet Beratungsverfahren erst mit Rechtsverordnung ein
Berlin, 30. April 2021– Aktuelle Medienberichte legen nahe, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits begonnen habe, über die Einführung eines Screenings auf Lungenkrebs für aktive und ehemalige Raucherinnen und Raucher mittels niedrigdosierter Computertomographie (Low-Dose-CT, LDCT) zu beraten. Das ist jedoch nicht der Fall. Im Moment fehlen dafür noch die Voraussetzungen, die sich aus dem Strahlenschutzgesetz ergeben.
Wann wird der G-BA mit den konkreten Beratungen beginnen?
Bildgebende Untersuchungen, die mit einer Strahlenbelastung einhergehen, brauchen grünes Licht vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), um zur Früherkennung einer schweren Erkrankung angewandt zu werden (§ 84 Strahlenschutzgesetz). Das betrifft beispielsweise Röntgenuntersuchungen und die Computertomographie (CT).
Erklärt das BMU in einer Rechtsverordnung die LDCT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei aktiven und ehemaligen Raucherinnen und Rauchern für zulässig, wird der G-BA mit seinen Beratungen zum Screening als neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Früherkennung beginnen. Sobald die Rechtsverordnung vorliegt, hat der G-BA für seine Arbeit 18 Monate Zeit.
Grundlage für die BMU-Rechtsverordnung ist die wissenschaftliche Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). Dabei schätzt das BfS die Strahlengefahr für die Zielgruppe ein und wägt Risiko und Nutzen der Früherkennungsuntersuchung gegeneinander ab. Daneben definiert das BfS Bedingungen und Anforderungen, z. B. für die gerätetechnische Ausrüstung der medizinischen Einrichtungen und die Qualifikation des Personals. Diese wissenschaftliche Bewertung läuft derzeit im BfS.
Vorliegender IQWiG-Bericht gibt keinen Startschuss für Beratungen
Nachdem klar war, dass sich das BfS mit dem Lungenkrebsscreening mittels LDCT beschäftigt, ließ der G-BA vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) den aktuellen Forschungsstand ermitteln. Der Abschlussbericht liegt seit Ende 2020 vor. Anders als bei anderen Methodenbewertungen des G-BA bedeutet der Abschlussbericht des IQWiG jedoch nicht, dass der G-BA bereits über die Einführung des Screenings berät und eine Beschlussfassung vorbereitet.