G-BA hält nahezu alle Beratungsfristen auch unter Corona-Bedingungen ein
Berlin, 8. April 2021 – 96,8 Prozent und somit fast alle seine Fristen für Beratungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auch während der Corona-Pandemie zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. März 2021 eingehalten. Weder die steigende Anzahl von Beschlüssen – 79 davon allein zu coronabedingten Sonderregelungen, um auf das jeweilige Pandemiegeschehen zu reagieren – noch die Umstellung auf ein vorwiegend digitales Arbeiten im letzten Jahr beeinträchtigten die Arbeit des Gremiums. Das geht aus dem neuen Fristenbericht(PDF 684,83 kB) hervor, den der G-BA nach gesetzlichen Vorgaben jeweils bis Ende März eines Jahres über das Bundesministerium für Gesundheit dem Gesundheitsausschuss des Bundestags vorlegen muss.
„Das letzte Jahr hat gezeigt, dass der G-BA seine Aufgaben auch in einer Ausnahme- und Krisensituation wie der Corona-Pandemie verlässlich und kompetent erledigt. Zusätzlich zu 594 regulären Richtlinienänderungen haben wir 79 Beschlüsse mit Sonderregelungen getroffen, die mit dazu beitragen sollen, das Infektionsgeschehen zu bewältigen und Praxen und Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen. In Krisensituationen braucht es Augenmaß, um auf wechselnde Gegebenheiten adäquat zu reagieren und gegebenenfalls auch mal die Richtung zu ändern, wenn es nötig ist“, so Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. In seinem Fazit zum Bericht verweist er dabei beispielhaft auf die Beschlüsse zur telefonischen Krankschreibung und auf die Zuschlagsregeln für Spezialkliniken, die eine telemedizinische Versorgung von Corona-Erkrankten übernehmen. „Unser Routineauftrag, neue Leistungen ins System zu bringen und zugleich zu garantieren, dass diese Innovationen für Patientinnen und Patienten sicher wie nützlich sind, ist bei den Beratungen Ansporn und Verpflichtung zugleich. Wenn es um die Gesundheit von 73 Mio. Menschen geht, reicht ein schneller Beschluss alleine nicht aus. Hier braucht es auch durch Daten abgesicherte Aussagen zum Nutzen- und Schadenpotenzial.“
Wichtige Details aus dem Bericht
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum steigerte der G-BA die Gesamtzahl seiner Beratungsverfahren von 918 auf 985 (+ 7,3 Prozent). Damit stieg auch die Anzahl seiner Beschlüsse vor allem bei Beratungen über Arzneimittel, neue Methoden und verordnungsfähige Leistungen von 571 auf 673. Von den 985 Verfahren konnten lediglich 3 Verfahren (0,3 Prozent) nicht im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen abgeschlossen werden.
Hintergrund
Der Gesetzgeber sieht für die Beratungen im G-BA verschiedenen Fristen vor: Für die Bewertung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der ambulanten Versorgung sind das 2 Jahre, für neue Methoden mit Hochrisiko-Medizinprodukten 6 Monate und für Verfahren in der stationären Versorgung z. B. bei der Qualitätssicherung hingegen 3 Jahre.
Sämtliche Fristenberichte sind unter folgendem Link auf der Website des G-BA zu finden: Stellungnahmen