Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt nach BSG-Urteil wieder Hinweise zur gezielten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie
Siegburg, 22. November 2006 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arzneimittelrichtlinie um zwei Therapiehinweise zu den Wirkstoffen Adalimumab zur Therapie arthritischer Erkrankungen und Teriparatid zur Osteoporose-Behandlung ergänzt. Mit der Erstellung von Therapiehinweisen nimmt der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag (§ 92 Abs. 2 SGB V) wieder auf, Ärzten eine therapie- und preisgerechte Auswahl der Arzneimittel zu ermöglichen. Diese Informationen sollen die Ärzte dabei unterstützen, Arzneimittel so gezielt und wirtschaftlich wie möglich zu verordnen. Therapiehinweise enthalten Informationen über die mit einem Arzneimittel behandelbaren Erkrankungen, dessen Wirkungen sowie Risiken.
Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und treten nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Hintergrund
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am 31. Mai 2006 entschieden, dass die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auch künftig Therapiehinweise für die wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln enthalten darf und damit die Klage eines Pharmaunternehmens gegen die Rechtmäßigkeit eines vom G-BA herausgegebenen Therapiehinweises zurückgewiesen. Dem Urteil zu Folge war der G-BA war auch bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) berechtigt, Vertragsärzte in Form von Therapiehinweisen über die wirtschaftliche Verordnung von Arzneimitteln zu informieren. Wenn die Hinweise inhaltlich zutreffen, stellen sie keinen Eingriff in die Rechte von Arzneimittel-Herstellern dar, entschied das Gericht.