Meldung | Methodenbewertung

Beratungen über neue Altersgrenzen beim Mammographie-Screening beginnen

Berlin, 22. März 2021 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Beratungen über eine Anpassung der Altersgrenzen beim Mammographie-Screening eingeleitet. Bisher haben Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren den Anspruch, an dem Programm zur Früherkennung von Brustkrebs teilzunehmen. Nun wird geprüft, ob das Screening auch für Frauen im Alter zwischen 45 und 49 sowie zwischen 70 und 74 Jahren und älter einen Nutzen hat. Der G-BA wird das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragen, Studien zu dieser Fragestellung zu recherchieren und auszuwerten. Ein Stellungnahmeverfahren wird vermutlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 eingeleitet werden.

Hintergrund für die Aufnahme der Beratungen ist eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission. Diese enthält nunmehr die Empfehlung, auch Frauen im Alter von 45 bis 49 sowie zwischen 70 und 74 Jahren in das Früherkennungsprogramm einzubeziehen. EU-Empfehlungen sind die rechtliche Grundlage für die Implementierung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen im Rahmen des Sozialgesetzbuches.

Die aktualisierten EU-Empfehlungen werden auch in der Vorprüfungsentscheidung zur strahlenschutzrechtlichen Zulassung des Mammographie-Screening-Programms aufgegriffen, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) verantwortet: Im Rahmen einer ausführlichen Begutachtung wird das Bundesinstitut für Strahlenschutz (BfS) eine wissenschaftliche Nutzen-Strahlenrisiko-Bewertung für die Früherkennung von Brustkrebs mittels Röntgenmammographie bei Frauen ab 70 Jahren durchführen. Die Bewertung soll dabei explizit auch Frauen über 74 Jahren einbeziehen. Es wird erwartet, dass das BMU Mitte 2022 seine Verordnung gegebenenfalls anpassen wird. Nach einer solchen Anpassung der Verordnung hätte der G-BA innerhalb von 18 Monaten zu prüfen, ob die Früherkennungsuntersuchung dann mit neuen Altersgrenzen zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen ist und regelt dann das Nähere. Indem der G-BA jetzt bereits mit seinen Beratungen beginnt, könnten im Falle einer positiven Bewertung beispielsweise die Versicherteninformation sehr schnell angepasst oder auch geänderte Vorgaben der strahlenschutzrechtlichen Verordnung schneller berücksichtigt werden.


Beschluss zu dieser Meldung

Einleitung eines Beratungsverfahrens: Überprüfung der Altersgrenzen im Mammographie-Screening