Elisabeth Pott gibt Amt als unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss ab
Berlin, 25. Februar 2021 – Mit Wirkung vom 1. März 2021 gibt Prof. Dr. med. Elisabeth Pott ihr Amt als unparteiisches Mitglied des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), das sie seit dem 1. Juli 2018 innehatte, aus wichtigen persönlichen Gründen ab.
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung als Trägerorganisationen des G-BA, die Patientenvertretung sowie die haupt- und ehrenamtlichen unparteiischen Mitglieder danken Frau Prof. Pott für ihren Einsatz und ihre Arbeit als Vorsitzende der Unterausschüsse Qualitätssicherung, ambulante spezialfachärztliche Versorgung und Disease-Management-Programme, die sie unter oft schwierigen Rahmenbedingungen geleistet hat. Die unparteiischen Mitglieder danken ihr auch ganz besonders für die vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit.
Frau Prof. Pott betont, dass ihr die anspruchsvolle und fordernde Tätigkeit im G-BA und damit das unmittelbare Mitwirken bei der Gestaltung von verbindlichen Rahmenbedingungen für die Patientenversorgung ein Herzensanliegen gewesen sei und ihr deshalb auch viel Freude bereitet habe.
Letztlich hätten aber wichtige persönliche Gründe den Ausschlag für ihre Entscheidung gegeben, zumal durch die COVID-Pandemie die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben mit unvermeidbaren Reisetätigkeiten und vielen notwendigen persönlichen Kontakten nicht einfacher geworden seien.
Frau Prof. Pott dankt den Trägerorganisationen, den unparteiischen Kolleginnen und Kollegen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle des G-BA für die gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit.