Meldung | Qualitätssicherung

G-BA veröffentlicht ersten Bericht über zahnärztliche Qualitätsprüfungen

Berlin, 22. Februar 2021– Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den ersten Bericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) über zahnärztliche Qualitätsprüfungen gemeinsam mit einer Kommentierung auf seiner Website veröffentlicht. Geprüft wurde die korrekte Indikationsstellung von direkten und indirekten Überkappungsmaßnahmen bei der mindestens eine Folgeleistung am selben Zahn notwendig war. Eine Überkappung ist ein spezielles Verfahren im Rahmen der Füllungstherapie von Zähnen. Es soll bewirken, dass der Zahnnerv vital und so der Zahn langfristig erhalten bleibt. Der Bericht der KZBV enthält neben den detaillierten Ergebnissen der Qualitätsprüfungen insbesondere auch Informationen zur Methodik der Prüfung und der Einzel- und Gesamtbewertung.

Bundesweit wurden aus 15 100 Zahnarztpraxen per Zufall 460 Praxen für eine Prüfung der Qualität der Überkappungsmaßnahmen ermittelt. In der Auswertung der insgesamt 4 490 einzelnen Behandlungsfälle wurden in 71 % der Fälle keine Auffälligkeiten festgestellt, die Qualitätskriterien waren erfüllt (Kategorie A). In 9 % der Fälle gab es geringe Auffälligkeiten (Kategorie B), in 20 % der Fälle erhebliche Auffälligkeiten. In der Gesamtbewertung – Bezugspunkt hier sind die Praxen – konnten in 27 % der Praxen die Qualitätskriterien (Kategorie A) eingehalten werden. Geringe beziehungsweise erhebliche Auffälligkeiten (Kategorien B und C) stellten die Prüfer in 39 % resp. 34 % der Praxen fest. Die KZBV sieht hier Verbesserungspotential. Da jedoch noch keine Vergleichsdaten aus Vorjahren vorlägen, würden sie nun die Ausgangslage darstellen. Ziel der kommenden Jahre werde es sein, die Anteile der B- und C-Bewertungen deutlich zu verringern, beispielsweise durch einschlägige Informations- und Fortbildungsveranstaltungen.

Ähnlich ordnet der G-BA diese Zahlen aus der zahnärztlichen Stichprobenprüfung in seiner Kommentierung als ausbaufähige Basis für steigende Qualität ein. Ohne die gute Mitwirkung der Praxen hätte das erstmalige Erheben der Zahlen aus den Dokumentationen von 2018 sicherlich nicht geklappt. Denn das Zeitfenster zwischen dem Inkrafttreten der Verfahrensregelungen und der Umsetzung für die KZVen und die KZBV ist vergleichsweise eng gewesen.

Nähere Informationen: Qualitätsprüfungen in der zahnärztlichen Versorgung


Beschluss zu dieser Meldung

Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung: Veröffentlichung des Berichts 2019 der KZBV