Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Therapiehinweis zu „Exubera“
Siegburg/Düsseldorf, 18. Oktober 2006 – Zum Umgang mit dem seit Januar 2006 europaweit zugelassenen inhalierbaren Insulin (Exubera) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag in Düsseldorf einen Therapiehinweis beschlossen. Aufgrund der vergleichbaren Wirksamkeit zu einem Insulin, welches unter die Haut gespritzt wird, aber auch wegen der fehlenden Langzeitdaten und des unklaren Risikos kann keine Empfehlung zur Verordnung von Exubera gegeben werden. Zudem verteuert das seit Mai in Deutschland auf dem Markt befindliche inhalierbare Insulin die Behandlung von Patienten zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um das Fünffache.
Mit der Erstellung von Therapiehinweisen erfüllt der G-BA seinen gesetzlichen Auftrag (§ 92 Abs. 2 SGB V), dem Arzt eine therapie- und preisgerechte Auswahl der Arzneimittel zu ermöglichen.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 4 (inhalierbares, kurzwirksames Humaninsulin)