Neue Versorgungsformen: 33 Ideenskizzen erreichen erste Förderstufe
Berlin, 4. Januar 2021 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals im neuen zweistufigen Antragsverfahren 33 Ideenskizzen aus dem Förderbereich der neuen Versorgungsformen ausgewählt. Die Verantwortlichen dieser ausgesuchten Projekte können nun die nächste Stufe des Verfahrens angehen: die komplette Ausarbeitung des Konzepts in Form eines Vollantrags. Diese Phase fördert der Innovationsfonds finanziell mit bis zu maximal 75.000 Euro. Insgesamt waren 136 Ideenskizzen beim Innovationsausschuss auf seine Förderbekanntmachung vom 26. Juni 2020 eingegangen.
Die erste Stufe der Förderung erreichten 30 Ideenskizzen zu folgenden Themenfeldern:
- Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen, Anzahl: 17
- Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen Strukturanforderungen, Anzahl: 2
- Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen zur Steigerung des Behandlungserfolgs von GKV-Leistungen, Anzahl: 3
- Versorgungsmodelle zu Patientenpfaden: Anzahl 5
- Datengestützte Versorgungsmodelle für Menschen mit chronischen Erkrankungen in der ambulanten Versorgung, Anzahl: 3
Außerdem fördert der Innovationsausschuss 3 Ideenskizzen aus dem themenoffenen Bereich.
Die ausgewählten Teilnehmer können nun bis Mitte des Jahres 2021 die für eine Projektförderung erforderlichen Vollanträge einreichen. Eine direkte Einreichung eines Vollantrags, ohne vorherige erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze, ist nicht möglich. Voraussichtlich Ende 2021 wird der Innovationsausschuss über die endgültige Förderung entscheiden.
Neues zweistufiges Förderverfahren
Zum ersten Mal werden die Projekte zu neuen Versorgungsformen vom Innovationsausschuss über ein zweistufiges Verfahren ausgewählt. Dabei reichen die Projektverantwortlichen zunächst eine Ideenskizze ein, die die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts vorstellt. Auf Basis dieser Skizze entscheidet der Innovationsausschuss, welche Ideen finanziell gefördert werden, um sie konzeptionell im Sinne eines Vollantrags weiterzuentwickeln.
Für die Ausarbeitung des Vollantrags haben die Teilnehmenden max. 6 Monate Zeit. Insbesondere die mit dem Projekt verbundene bessere Versorgung, das Umsetzungspotenzial sowie die Übertragbarkeit auf die deutsche Gesundheitsversorgung sind ausführlich zu beschreiben. Zudem muss der Vollantrag die vorgesehene Zusammenarbeit der Projektbeteiligten mit einer konkreten Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplanung untersetzen und ein Evaluationskonzept beinhalten.
Aus den eingereichten Vollanträgen werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben in der Regel nicht mehr als 20 Projektvorhaben ausgewählt, die mit der jährlich verfügbaren Fördersumme gefördert werden. Sie haben anschließend in der Regel drei Jahre Zeit, um ihr Projektvorhaben umzusetzen.
Eine neue Förderbekanntmachung im Bereich der neuen Versorgungsformen zur Einreichung einer Ideenskizze wird der Innovationsausschuss voraussichtlich bis spätestens Anfang des zweiten Quartals 2021 veröffentlichen.
Hintergrund
Der Innovationsfonds wird bis zum 31. Dezember 2024 fortgeführt. Der Innovationsausschuss wählt in einem neuen zweistufigen Förderverfahren vielversprechende Projekte aus dem Bereich der neuen Versorgungsformen zur Förderung aus. Diese Regelung geht auf die Anpassungen im Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) in § 92b Absatz 6 SGB V zurück. Ziel des veränderten Verfahrens ist es, die bestmöglichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung und Evaluation eines Projekts zu schaffen und die Bildung von neuen Partnerschaften, gerade auch für komplexe Projektvorhaben, zu ermöglichen.