Neue Versorgungsformen: Innovationsausschuss fördert 28 neue Projekte
Berlin, 18. Dezember 2020 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fördert weitere 28 innovative Projekte zu neuen Formen der medizinischen Versorgung. Zur Förderbekanntmachung vom Dezember 2019 hatte der Innovationsausschuss insgesamt 73 Anträge erhalten. Bei der Bewertung bezog er die Empfehlungen aus dem Expertenpool ein. Positive Förderentscheidungen gibt es für 7 Projektanträge aus dem themenoffenen Bereich sowie für 21 Projektanträge aus dem themenspezifischen Bereich, die sich auf folgende Themenfelder verteilen:
- Altersmedizin – Neue Wege und Strukturen für die Versorgung der Zukunft: 3
- innovative Ansätze der Kooperation zwischen den Versorgungsebenen für strukturschwache Regionen: 1
- digitale Transformation – Lösungen zur Weiterentwicklung der Versorgung: 15
- innovative Präventionsansätze für Menschen mit Behinderung: 2
Den Antragstellern werden nun die Details der Entscheidung mitgeteilt. Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist wird der Innovationsausschuss die offiziellen Förderbescheide versenden. Eine erste Übersicht über die neuen Projekte kann voraussichtlich im Februar auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht werden. Anschließend stehen die Projektbeschreibungen dann auch in der Projektdatenbank Neue Versorgungsformen zur Verfügung.
Themen für neue Förderbekanntmachungen: Vorschläge bis 15. Januar möglich
Noch bis zum 15. Januar 2021 können Expertinnen und Experten aus Verbänden im Gesundheitswesen, aus der Wissenschaft sowie von Patientenorganisationen Themenvorschläge für die nächsten Förderbekanntmachungen einreichen. Nähere Informationen finden Interessierte auf der Website des Innovationsausschusses unter Konsultationsverfahren.
Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss
Der G-BA erhielt 2016 vom Gesetzgeber den Auftrag, mit den Mitteln des Innovationsfonds solche Projekte zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen, und gezielte Impulse für die innovative Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zu geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet.
Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zu Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.