Pressemitteilung | Arzneimittel

Gemeinsamer Bundesausschuss ergänzt die Liste der Life style Arzneimittel um „Acomplia“

Siegburg, 18. Oktober 2006 Der seit Anfang des Jahres zur Behandlung von übergewichtigen Patienten zugelassene Wirkstoff „Rimonabant“ sowie das entsprechende Medikament „Acomplia“ sind den so genannten Life style Arzneimitteln zuzuordnen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag in Düsseldorf beschlossen. Mit dem Beschluss setzt der G-BA die gesetzliche Regelung um, dass Arzneimittel zur Abmagerung, zur Zügelung des Appetits oder zur Gewichtsreduktion nicht zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden dürfen.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Hintergrund „Life style Arzneimittel“:
Nach § 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V dürfen Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, nicht von der GKV erstattet werden. Ausgeschlossen sind insbesondere auch Arzneimittel, die zur Abmagerung oder Zügelung des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts dienen. Weiterhin nennt das Gesetz Medikamente, die der Raucherentwöhnung, der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen Potenz dienen für deren Finanzierung jeder Verbraucher selbst verantwortlich ist. Da es sich dabei um Arzneimittel handelt, deren Einsatz im Wesentlichen durch die private Lebensführung bedingt ist, wird im Gesetz die Bezeichnung „Life style Arzneimittel“ gebraucht. Der G-BA hat den gesetzlichen Auftrag, Einzelheiten zu diesen Arzneimitteln in der Arzneimittel-Richtlinie zu regeln.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage 8 (Rimonabant)