Pressemitteilung | Innovationsfonds

Versorgungsforschung: Innovationsausschuss veröffentlicht geförderte Projekte

Berlin, 17. November 2020 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat heute eine Übersicht der neuen Versorgungsforschungsprojekte auf seiner Website veröffentlicht. Alle Antragsteller der am 9. Oktober 2020 ausgewählten Projekte hatten zuvor in die Konditionen der Förderung eingewilligt. Damit stehen die Projekte fest, die zukünftig aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert werden. Insgesamt finanziert der Innovationsausschuss 33 von 186 Projektanträgen, die auf die Förderbekanntmachung vom Dezember 2019 eingegangen waren.

In der Übersicht werden alle neuen Projektvorhaben mit einer Kurzbeschreibung vorgestellt. Aus den Anträgen auf die themenoffene Förderbekanntmachung werden 9 Projekte gefördert. Die 24 geförderten themenspezifischen Projekte verteilen sich wie folgt:

  • Weiterentwicklung der Versorgung in wesentlichen nicht-ärztlichen Versorgungssettings: 6
  • Möglichkeiten der Qualitätssicherung digitaler Versorgungsangebote: 1
  • Veränderungen der Versorgungspraxis infolge digitaler Angebote: 5
  • Perspektiven und Potenziale des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versorgung: 6
  • Versorgungsforschung zu Leitlinien: 6

„Unsere Ausschreibungen zur Versorgungsforschung hatten wieder eine große Bandbreite an Themen im Blick, zu denen wir uns einen Erkenntnisgewinn erhoffen – von Auswirkungen digitaler Angebote und Künstlicher Intelligenz in der medizinischen Versorgung über nicht-ärztliche Versorgungssettings bis hin zu Weiterentwicklung von Behandlungsleitlinien. Wir freuen uns sehr, dass uns hierzu so viele innovative Projektideen erreicht haben. Die Entscheidungen über eine Förderung sind uns nicht leichtgefallen, letztlich wurden aus den insgesamt 186 Anträgen 33 bewilligt. Von ihnen erwarten wir einen besonderen Impuls – idealerweise von den Laboren und Unis hinaus bis direkt in die Versorgung. Weitere Ausschreibungen zu Versorgungsforschungsprojekten werden 2021 kommen, da der Gesetzgeber den Innovationsfonds erfreulicherweise verlängert hat. Es stehen also weiterhin Gelder zur Verfügung, um das Entstehen neuen Wissens für die Versorgung zu fördern. Der Innovationsausschuss garantiert, dass die Ergebnisse dann auch systematisch ausgewertet und breit zur Verfügung gestellt werden. Es werden hier keine Projekte gefördert, deren Ergebnisse nur in einer Schublade verschwinden. Ziel ist es, versorgungsrelevante Erkenntnisse zu gewinnen. Das kann auch bedeuten, dass bestimmte Ansätze keine Verbesserung erkennen lassen und deshalb nicht mehr oder nur modifiziert weiterverfolgt werden sollten. Dieser Aspekt des Erkenntnisgewinns wird aus meiner Sicht oftmals zu wenig wertgeschätzt. Ob etwas nicht geht und warum das so ist, sind ebenfalls wichtige Erfahrungen“, so Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim G-BA.

Hintergrund

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der G-BA 2016 den Auftrag, z. B. Versorgungsforschungsprojekte zu fördern, mit deren Erkenntnissen die bestehenden medizinischen Behandlungen und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verbessert werden. Die Versorgungsforschung untersucht dabei Strukturen und Prozesse des Gesundheitssystems unter Alltagsbedingungen. Übergeordnetes Ziel ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Der Gesetzgeber hat zu diesem Zweck einen Innovationsfonds geschaffen. Die zur Verfügung stehende Fördersumme betrug in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sinkt die Summe von 2020 bis 2024 auf 200 Millionen Euro pro Jahr. Von der Gesamtsumme sollen 80 Prozent für die Förderung von Projekten im Bereich der neuen Versorgungsformen und 20 Prozent für die Förderung im Bereich der Versorgungsforschung eingesetzt werden. Jeweils höchstens 20 Prozent der jährlich verfügbaren Summe dürfen für themenoffene Förderbekanntmachungen verwendet werden. Mindestens 5 Millionen Euro sollen für die Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht, aufgewendet werden.