Innovationsausschuss: Themensuche für 2021 beginnt
Berlin, 13. November 2020 – Seit heute bis Mitte Januar 2021 können Akteure im Gesundheitswesen den Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss unterstützen, Themen und Kriterien für Förderbekanntmachungen im kommenden Jahr zu identifizieren. Den Rahmen dafür bildet ein sogenanntes Konsultationsverfahren, an dem Expertinnen und Experten aus Verbänden im Gesundheitswesen, aus der Wissenschaft (Forschung und Lehre) sowie von Patientenorganisationen teilnehmen können. Wichtige Bedingung: Sie dürfen dem Innovationsausschuss nicht angehören. Damit soll sichergestellt werden, dass verschiedene Sichtweisen systematisch in den Auswahlprozess Eingang finden. Die Vorschläge können sich auf die Bereiche neue Versorgungsformen sowie Versorgungsforschung beziehen – letztgenannter Bereich umfasst auch die Untersuchung von Richtlinien des Gemeinsamen Bundeausschusses. Das Konsultationsverfahren ist dem eigentlichen Beschluss des Innovationsausschusses zur Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen und den dort jeweils genannten Themen und Kriterien vorgeschaltet.
Nähere Informationen sowohl zum Verfahren als auch zu inhaltlichen wie formalen Anforderungen an die Vorschläge finden Interessierte in der Bekanntmachung zum Konsultationsverfahren auf der Website des Innovationsausschusses. Die Vorschläge können unter Verwendung eines Vorschlagsformulars bis zum 15. Januar 2021, 12:00 Uhr per E-Mail an konsultationsverfahren@if.g-ba.de gesendet werden. Vorschläge, die nicht fristgerecht eingehen, können für die nächsten Förderbekanntmachungen berücksichtigt werden.
Hintergrund
Die Geschäftsstelle des Innovationsausschusses erstellt im Auftrag des Innovationsausschusses eine Förderbekanntmachung, die auf den im Rahmen des Konsultationsverfahrens eingegangenen und ausgewerteten Vorschlägen basiert. Ziel ist es, solche Projekte mit den Mitteln des Innovationsfonds zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen und für deren qualitative Weiterentwicklung einen wichtigen Impuls geben können.
Bisher hatte der Innovationsauschuss die Themenschwerpunkte und Kriterien in den Förderbekanntmachungen selbst festgelegt. Ab dem Bewilligungsjahr 2021 ist diesem Schritt nun ein Konsultationsverfahren vorgeschaltet, das externe Expertise aus der Gesundheitsversorgung einbeziehen soll. Gesetzliche Grundlage dafür ist der § 92b Absatz 2 Satz 1 SGB V, der durch das Digitale-Versorgung-Gesetz angepasst wurde.
Die Förderbekanntmachung zur (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien nach § 92a Absatz 2 Satz 4 SGB V fallen hingegen nicht unter das Konsultationsverfahren. Hierfür legt das Bundesministerium für Gesundheit Schwerpunkte fest.