Entscheidungshilfe für Frauen: drei weitere Biomarker-Tests bei Brustkrebs
Berlin, 15. Oktober 2020 – Bei der Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie bei gesetzlich versicherten Patientinnen mit Brustkrebs im frühen Stadium stehen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten künftig verschiedene biomarkerbasierte Testverfahren zur Verfügung. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute gefasst. Damit umfasst der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig vier Biomarker-Tests; einen ersten Test hatte der G-BA bereits 2019 aufgenommen. Biomarker-Tests sind – zusätzlich zum bereits etablierten klinisch-pathologischen Vorgehen – ein Teil der ärztlichen Empfehlungen. Sie sollen dazu beitragen, die Entscheidung der Patientinnen für oder gegen eine Chemotherapie nach einer Operation zu unterstützen. Solche Tests untersuchen, ob die Aktivität von verschiedenen Genen in den Krebszellen – und damit das Risiko für ein Wiederkehren des Tumors – niedrig oder hoch ist. Sie können vor allem dann eingesetzt werden, wenn mittels klinischer Faktoren oder anhand der Tumoreigenschaften das individuelle Rückfallrisiko der Frauen nicht sicher bestimmt werden kann.
Bei 20.000 Brustkrebspatientinnen keine klare Therapieempfehlung
Die auf dem Markt verfügbaren Biomarker-Tests beruhen auf unterschiedlichen Analyseverfahren, zum Beispiel der Immunhistochemie, der Genexpressionsanalyse oder einem ELISA (Enzyme Linked Immunosorbent Assay). Der heute vom G-BA getroffene Beschluss umfasst die Anwendungen der spezifischen Vorgehensweisen der Tests EndoPredict®, MammaPrint® und Prosigna®. Sie ergänzen die bereits in der Richtlinie vorhandene Anwendung der Vorgehensweise des Oncotype DX Breast Recurrence Score®. Jährlich erkranken in Deutschland ca. 70.000 Frauen an frühem Brustkrebs. Grob geschätzt können bei ca. 20.000 dieser Patientinnen die behandelnden Ärztinnen und Ärzte allein aufgrund der klinisch-pathologischen Kriterien keine eindeutige Therapieempfehlung für oder gegen eine adjuvante Chemotherapie geben.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach verhandeln Ärzte und Krankenkassen im Bewertungsausschuss die Höhe der ärztlichen Vergütung. Die zusätzlichen biomarkerbasierten Tests können als vertragsärztliche Leistung erbracht werden, wenn eine Abrechnungsziffer vorliegt.
Hintergrund
Entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag überprüft der G-BA, ob neue Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der gesetzlich Versicherten zu empfehlen sind. Er berücksichtigt dabei den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse. Zum Abschluss eines Bewertungsverfahrens entscheidet der G-BA darüber, für welche genaue Indikation und unter welchen qualitätssichernden Anforderungen eine Behandlungsmethode ambulant und/oder stationär zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewendet werden kann.
Die heutige Entscheidung ist das Ergebnis eines 2019 begonnenen strukturierten Beratungsverfahrens, dessen wissenschaftliche Basis ein Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ist. Durch den aktuellen Beschluss werden die Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung sowie die Patientinneninformation(PDF 91,86 kB) für die ärztliche Aufklärung angepasst.