G-BA: Therapeutische Laserbehandlung der Hornhaut des Auges soll künftig von der GKV bezahlt werden
Siegburg, 18. Juli 2006 – Die Phototherapeutische Keratektomie (PTK) mit dem Excimer-Laser zur Behandlung bestimmter Augenerkrankungen soll künftig zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als vertragsärztliche Leistung erbracht werden können, wenn entsprechende Therapiealternativen versagt haben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Siegburg beschlossen.
„Die Entscheidung wird Patienten zugute kommen, die unter einer Verschlechterung des Sehvermögens oder unter starken Schmerzen aufgrund von Erkrankungen der Hornhaut des Auges leiden und bei denen andere Behandlungsmethoden nicht mehr weiterhelfen. Als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der GKV ausgeschlossen hingegen bleibt die Augenlaser-Behandlung zur Korrektur von Fehlsichtigkeit“, sagte der Vorsitzender des G-BA, Dr. Rainer Hess, heute in Siegburg.
Der Beschluss sieht vor, dass folgende Erkrankungen der Hornhaut mit der PTK behandelt werden können:
- rezidivierende Hornhauterosio
- oberflächliche Hornhautnarben
- Hornhautdystrophie
- Hornhautdegeneration
- oberflächliche Hornhautirregularitäten
Für die Anwendung der PTK müssen verschiedene weitere Voraussetzungen erfüllt sein, die zum einen einer genauen Festlegung der zu behandelnden Erkrankung und zum anderen der Qualitätssicherung bei der Anwendung der Methode dienen.
Die im G-BA mitberatenden Patientenvertreterinnen und -vertreter begrüßten den Beschluss: Durch Anwendung der PTK für diese besonderen Patientengruppen könne die Lebensqualität der Betroffenen teilweise deutlich verbessert werden.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung/ Anlage 1 (Phototherapeutische Keratektomie)