Koordinierungsausschuss beschließt Empfehlung zu Strukturiertem Behandlungsprogramm für Diabetes mellitus Typ 1
Siegburg, den 15. Dezember 2003 – In seiner heutigen Sitzung hat der Koordinierungsausschuss die Empfehlung für die „Anforderungen“ an die Ausgestaltung eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programms – DMP) für Diabetes mellitus Typ 1 beschlossen. Die Empfehlung ist Grundlage für die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Die Rechtsverordnung ist die rechtliche Grundlage für die Einführung der Behandlungsprogramme und für die Berücksichtigung im Risikostrukturausgleich. Die Empfehlung ist als einvernehmlicher Beschluss des Koordinierungsausschusses zustande gekommen. Damit liegt nach Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs und Koronare Herzerkrankung die Basis für das vierte strukturierte Behandlungsprogramm für chronisch Kranke vor.
In die Empfehlungen sind Erfahrungen aus den bereits umgesetzten DMP-Verträgen eingeflossen sowie Aspekte aus zahlreichen Stellungnahmen und der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Spitzenverbände der ambulanten und stationären Vorsorge- und Rehabilitations-Einrichtungen, der Selbsthilfe-Organisationen und sonstiger „Leistungserbringer“.
Weiterhin beschloss der Koordinierungsausschuss Änderungen der Anforderungen an ein DMP Koronare Herzerkrankung im Bereich der Dokumentation. Neben einer inhaltlichen Präzisierung geht es dabei auch um die Vereinheitlichung, Straffung und Vereinfachung der Dokumentation im Kontext aller bisher entwickelten DMP.
Aus eben diesen Gründen wurden auch die Anforderungen an die Dokumentation des DMP Diabetes mellitus Typ 2 vorzeitig überarbeitet und beschlossen. Viele aus der praktischen Umsetzung der DMP bekannten Probleme sollen hiermit wirksam behoben werden.
Die weiteren Anforderungen an ein DMP Diabetes mellitus Typ 2 sowie das DMP Brustkrebs befinden sich in der ersten im jährlichen Abstand vorzunehmenden Überarbeitung und Aktualisierung. Mit Beschlüssen ist im ersten Quartal 2004 zu rechnen.
Die Empfehlungen zu den Anforderungen an Disease-Management-Programme zu Asthma bronchiale und chronisch obstruktiven Atemwegserkrankungen (COPD) sind weitgehend abgeschlossen. Eine Beschlussfassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss hierzu ist ebenfalls für das erste Quartal 2004 geplant.
Mit In-Kraft-Treten des GKV-Modernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2004 wird der Gemeinsame Bundesausschuss errichtet, der die Rechtsnachfolge des seit 2001 bestehenden Koordinierungsausschusses und der bisherigen Bundesausschüsse antritt. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Aufgaben des Koordinierungsausschusses für Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen gemäß § 137 f SGB V auf den Gemeinsamen Bundesausschuss und das von diesem Gremium zu errichtende Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen übergehen werden.