Pressemitteilung | Innovationsfonds

Innovationsausschuss fördert 33 neue Projekte der Versorgungsforschung

Berlin, 9. Oktober 2020 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fördert 33 neue Projekte der Versorgungsforschung. Den entsprechenden Beschluss traf er am Freitag in Berlin. Insgesamt gingen 186 Projektanträge auf die Förderbekanntmachungen vom Dezember 2019 ein. Einen positiven Förderbescheid erhalten 9 Projektanträge aus dem themenoffenen Bereich sowie 24 Projektanträge aus dem themenspezifischen Bereich, die sich wie folgt verteilen:

  • Weiterentwicklung der Versorgung in wesentlichen nicht-ärztlichen Versorgungssettings: 6
  • Möglichkeiten der Qualitätssicherung digitaler Versorgungsangebote: 1
  • Veränderungen der Versorgungspraxis infolge digitaler Angebote: 5
  • Perspektiven und Potenziale des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versorgung: 6
  • Versorgungsforschung zu Leitlinien: 6

Den Antragstellern werden nun die Details der Entscheidung mitgeteilt. Sie haben dann zwei Wochen Zeit, die Förderung anzunehmen oder den Antrag zurückzuziehen, falls sie mit den Konditionen der Förderung nicht einverstanden sind. Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist wird der Innovationsausschuss die offiziellen Förderbescheide versenden. Bei der Bewertung der Projektanträge bezog der Innovationsausschuss zum ersten Mal die Empfehlungen der Mitglieder des Expertenpools ein, der seit 2020 anstelle des bisherigen Expertenbeirats die Auswahl der Projekte unterstützt.

Eine Übersichtsliste über die geförderten Projekte wird voraussichtlich im November auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht werden. Daran anschließend stehen die ausführlichen Projektbeschreibungen in der Projektdatenbank zur Versorgungsforschung zur Verfügung.

Hintergrund

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der G-BA 2016 den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Die Versorgungsforschung untersucht dabei Strukturen und Prozesse des Gesundheitssystems unter Alltagsbedingungen. Forschungsgegenstand können zum Beispiel die Verordnung von Arznei-, Hilfs- und Heilmitteln sein genauso wie die Versorgungsqualität mit diagnostischen und therapeutischen Methoden.

Übergeordnetes Ziel ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland.

Die Bundesregierung hat zu diesem Zweck einen Innovationsfonds aufgelegt. Die zur Verfügung stehende Fördersumme betrug in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sinkt die Summe von 2020 bis 2024 auf 200 Millionen Euro pro Jahr. Von der Gesamtsumme sollen 80 Prozent für die Förderung von Projekten im Bereich der neuen Versorgungsformen und 20 Prozent für die Förderung im Bereich der Versorgungsforschung eingesetzt werden. Jeweils höchstens 20 Prozent der jährlich verfügbaren Summe darf für themenoffene Förderbekanntmachungen verwendet werden. Mindestens 5 Millionen Euro sollen für die Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht, aufgewendet werden.

Die Mittel für den Fonds werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen. Die Finanzmittel des Innovationsfonds verwaltet das Bundesamt für Soziale Sicherung.