Welttag der Patientensicherheit: Starke Selbstverwaltung ist aktiver Patientenschutz
Berlin, 16. September 2020 – Zum morgigen Welttag der Patientensicherheit, ausgerufen vom Aktionsbündnis Patientensicherheit, erklärt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), in Berlin:
„Das diesjährige Motto des Welttags der Patientensicherheit – Versorgung der Patientinnen und Patienten während der Corona-Pandemie und Mitarbeitersicherheit – prägt auch die Arbeit des G-BA seit dem Ausbruch von COVID-19 im Frühjahr. Bei vielen Beratungen stand der G-BA vor der Frage, wie alle Patientinnen und Patienten trotz der Pandemie bedarfsgerecht und sicher versorgt werden können, also nicht nur COVID-19-Patientientinnen und -Patienten, sondern auch chronisch Kranke und Notfälle. Zugleich sollten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arztpraxen, Krankenhäusern und in anderen Therapieeinrichtungen entlastet und ihr Infektionsrisiko minimiert werden. Anders ausgedrückt: Wie kann das Gesundheitssystem flexibel und schnell auf lokale Infektionsausbrüche reagieren und trotzdem eine Regelversorgung aller Patientinnen und Patienten aufrechterhalten – und was kann der G-BA hierfür ganz konkret tun?
Seit März passt der G-BA mit einer Reihe von Sonderreglungen seine Vorgaben schnell und unbürokratisch in den unterschiedlichsten Regelungsbereichen an die Pandemiesituation an. Um Ansteckungsrisiken durch häufige Arztkontakte zu verringern, können Krankenhäuser beispielsweise Arzneimittel in größeren Packungen und auch länger verordnen, nämlich 14 statt 7 Tage. Außerdem hat der G-BA die Fristen bei der Verordnung von ambulanten Leistungen u. a. für die häusliche Krankenpflege oder die Heilmittelbehandlungen gelockert, um den Praxen eine flexiblere Planung zu ermöglichen. Zu Zeiten des stärksten Ausbruchsgeschehens reichte ein Anruf aus, und Ärztinnen und Ärzte konnten Menschen mit Problemen der oberen Atemwege krankschreiben. Ziel dieser Ausnahmeregelung war es, die Ausbreitung des COVID-19-Virus über die Wartezimmer zu verhindern. Um auf regional begrenzte Ausbrüche zielgerichteter reagieren zu können, hat der G-BA darüber hinaus seine Geschäftsordnung ergänzt. So kann er nun seine Richtlinienregelungen zeitlich wie regional begrenzt im erforderlichen Maß aussetzen oder anpassen und so auf spezielle Gegebenheiten vor Ort reagieren. Damit wird auch sichergestellt, dass im Rest unseres Landes die Regelversorgung aufrechterhalten bleibt.
Unser solidarisches, selbstverwaltetes Gesundheitssystem hat sich in den vergangenen Monaten als sehr leistungsfähig erwiesen. Gerade in der weltweiten Pandemiekrise konnte es seine Stärke ausspielen: alle Betroffenen suchen gemeinsam nach tragfähigen Lösungen für die Patientenversorgung. Mein großer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Praxen und Krankenhäusern, die seit Ausbruch der Pandemie in unserem Land die Gesundheitsversorgung unter teils enormen Belastungen aufrechterhalten. Wenn wir uns jetzt zu Beginn der Herbst- und Wintermonate auf ein höheres Infektionsgeschehen einstellen, können wir dies mit der begründeten Zuversicht tun, dass wir auch solche neuen Herausforderungen gemeinsam meistern werden.“