Innovationsausschuss sucht weitere Mitglieder für den Expertenpool
Berlin, 15. September 2020 – „Zusätzliche neue Köpfe für den Expertenpool gesucht“, heißt es beim Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Das Gremium geht davon aus, dass sich die hohe Anzahl von Anträgen fortsetzt: Das Ende letzten Jahres neu eingeführte zweistufige Bewertungsverfahren im Bereich neue Versorgungsformen hat zu einer großen Resonanz und sehr vielen eingereichten Ideenskizzen geführt. Ähnliches erwartet der Innovationsausschuss nun für die im Oktober anstehenden Förderbekanntmachungen im Bereich Versorgungsforschung. Daher soll nicht nur die Mitgliederzahl des Expertenpools steigen, sondern auch die fachliche Expertise möglichst verbreitert werden – insbesondere für die Begutachtung der neuen Anträge im Bereich medizinische Leitlinien.
Um kompetente Frauen und Männer für den Expertenpool zu finden, hat der Innovationsausschuss im Februar 2020 ein einfaches Vorschlagsverfahren eingerichtet, das die laufende Benennung von Mitgliedern ermöglicht. Akteure des Gesundheitswesens, die nicht dem Innovationsausschuss angehören – insbesondere Verbände ärztlicher und nichtärztlicher Leistungserbringer, Verbände der Krankenhäuser und Krankenkassen, Wissenschaftsverbände, universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen sowie Patientenorganisationen –, können Vorschläge für Mitglieder des Expertenpools einreichen. Dazu muss neben einem Kurzlebenslauf das ausgefüllte Vorschlagsdokument per E-Mail an vorschlagsverfahren.expertenpool@if.g-ba.de gesendet werden. Interessenten können sich auch selbst vorschlagen, sofern sie mindestens eine Referenz eines Akteurs des Gesundheitswesens einreichen.
Alle Details des Vorschlagsverfahrens, insbesondere die weiteren formalen Anforderungen, sind in der Bekanntmachung über die Einreichung von Vorschlägen für Mitglieder eines Expertenpools vom 17. Februar 2020 geregelt.
Hintergrund
Neue gesetzliche Regelungen in § 92b Absatz 6 SGB V sehen vor, dass anstelle des bisherigen Expertenbeirats ein Expertenpool zu bilden ist. Die Mitglieder des Expertenpools erstellen Kurzbegutachtungen von Förderanträgen sowie von Ideenskizzen und geben eine Empfehlung zur Förderentscheidung an den Innovationsausschuss ab.