Pressemitteilung | Innovationsfonds

Erste Projekte abgeschlossen – Benennungsrunde für den Expertenpool erfolgt

Berlin, 3. April 2020 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Freitag in Berlin über die ersten fünf abgeschlossenen Projekte beschlossen. Neben einer Transferempfehlung werden auch die Ergebnisberichte zu den einzelnen Projekten auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht. Diese beinhalten neben Informationen zur Methodik und Durchführung auch Hinweise zum Potenzial einer weiteren Verwertung der Ergebnisse. Es handelt sich um fünf Projekte aus dem Bereich der Versorgungsforschung, die auf die ersten Förderbekanntmachungen aus dem Jahr 2016 zurückgehen:

  • Entwicklung von Methoden zur Nutzung von Routinedaten für ein Sektorenübergreifendes Entlassmanagement (EMSE)
  • Projekt aus dem HIOPP Forschungsverbund: Hausärztliche Initiative zur Optimierung der Patientensicherheit bei Polypharmazie – Komplexitätsreduktion in der Polypharmazie unter Beachtung von Patientenpräferenzen (HIOPP-6)
  • Notfallversorgung von Migranten und Geflüchteten (NoMiG)
  • Entwicklung eines Instruments zur Identifikation von multimorbiden Hochrisikopatienten für negative Folgen von Multimedikation (PROPERmed)
  • Evaluation der Wirksamkeit von SAPV in Nordrhein (APVEL)

Benennung von Mitgliedern des Expertenpools

Die erste Benennungsrunde für Mitglieder des Expertenpools, die am 17. Februar dieses Jahres durch eine Bekanntmachung eingeleitet wurde, ist abgeschlossen. Bis zum 17. März 2020 konnten Akteure des Gesundheitswesens, die nicht dem Innovationsausschuss angehören – insbesondere Verbände ärztlicher und nichtärztlicher Leistungserbringer, Verbände der Krankenhäuser und Krankenkassen, Wissenschaftsverbände, universitäre und nicht universitäre Forschungseinrichtungen sowie Patientenorganisationen –, Vorschläge für Mitglieder des Expertenpools einreichen.

Die vorgeschlagenen Expertinnen und Experten werden schriftlich darüber informiert, ob sie in den Expertenpool aufgenommen wurden. Der jeweilige Benennungszeitraum beträgt zwei Jahre. Eine Wiederbenennung ist möglich. Weitere Vorschläge für die Benennung von Mitgliedern für den Expertenpool können jederzeit eingereicht werden.

Hintergrund

Die neuen gesetzlichen Regelungen in § 92b Absatz 6 SGB V sehen vor, dass anstelle des bisherigen Expertenbeirats ein Expertenpool zu bilden ist. Wesentliche Aufgaben der Mitglieder des Expertenpools sind die Begutachtung von Förderanträgen und die Abgabe einer Empfehlung zur Förderentscheidung an den Innovationsausschuss.