G-BA: Soziotherapie-Angebot für psychisch kranke Menschen soll verbessert werden
Siegburg, 17. Mai 2006 – Die Soziotherapie als Angebot für psychisch kranke Patienten soll als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) künftig besser verfügbar sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierzu in Siegburg am 16. Mai entschieden, eine breit angelegte Befragung als Grundlage für eine mögliche Richtlinien-Änderung durchzuführen. Es soll ermittelt werden, welche Schwierigkeiten der Inanspruchnahme von Soziotherapie entgegenstehen und warum diese Leistung bisher kaum angeboten wird. Hierzu wird der G-BA einen Fragenkatalog veröffentlichen.
Hintergrund Soziotherapie:
Schwer und chronisch psychisch Kranke sind aufgrund ihrer Krankheit häufig nicht in der Lage, bestehende Behandlungs- und Hilfsangebote selbständig in Anspruch zu nehmen. Wiederholte, kostenintensive Krankenhausaufnahmen sind die Folge, die aber vermieden werden könnten, wenn ein bedarfsorientiertes ambulantes Behandlungs- und Rehabilitationsangebot zur Verfügung stünde.
Die Soziotherapie soll hier Abhilfe schaffen, indem die Patienten durch Motivation und strukturierte Trainingsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Leistungen zu akzeptieren und selbstständig in Anspruch zu nehmen. Die Soziotherapie wird ärztlich verordnet und von Sozialpädagogen oder Psychiatriepflegern erbracht und bietet koordinierende und begleitende Unterstützung und Handlungsanleitung für schwer psychisch Kranke auf der Grundlage von definierten Therapiezielen.
Im Anschluss an eine Erfolg versprechende Studie der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen aus den Jahren 1995 bis 1998 wurde die ambulante Soziotherapie mit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 im Sozialgesetzbuch verankert. Die Soziotherapie-Richtlinien des ehemaligen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen – einer Vorläufer-Organisation des G-BA - traten am 1. Januar 2002 in Kraft. Sie regeln Voraussetzungen, Art und Umfang der Versorgung mit Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung.
Der G-BA reagiert mit seinem am 16. Mai 2006 gefassten Beschluss zur verstärkten Umsetzung der Soziotherapie auf Defizite in der Versorgung. So weist der Bericht „Evaluation der Umsetzung des § 37a SGB V (Soziotherapie)“, vorgelegt von der Aktion Psychisch Kranke e.V., durchgeführt im Auftrag des BMG, auf eine noch geringe Versorgungsdichte hin. Dem Bericht zu Folge gibt es bisher nur wenige soziotherapeutische Leistungserbringer und die geringe Höhe der Aufwendungen für Soziotherapie deuten darauf hin, dass in vielen Bundesländern die Versorgung mit Soziotherapie noch kaum realisiert ist.