Pressemitteilung | Innovationsfonds

Innovationsausschuss veröffentlicht vier neue Förderbekanntmachungen

Berlin, 12. Dezember 2019 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Mittwoch in Berlin die Veröffentlichung vier neuer Förderbekanntmachungen beschlossen. Er bleibt damit in der vom Gesetzgeber vorgegebenen Frist zur Festlegung von Schwerpunkten und Kriterien seiner Förderbekanntmachungen für das Bewilligungsjahr 2020.

„Mit der Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen hat der Innovationsausschuss bewiesen, dass er unmittelbar nach Ende des Gesetzgebungsverfahrens handlungsfähig ist und in kürzester Zeit konsentierte Förderbekanntmachungen erarbeiten kann“, so Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses.

Für den Bereich der Versorgungsforschung wurde neben einer themenoffenen Förderbekanntmachung auch eine themenspezifische Förderbekanntmachung veröffentlicht. Diese umfasst folgende Schwerpunkte:

  • Weiterentwicklung der Versorgung in wesentlichen nicht-ärztlichen Versorgungssettings
  • Möglichkeiten der Qualitätssicherung digitaler Versorgungsangebote
  • Veränderungen der Versorgungspraxis infolge digitaler Angebote
  • Perspektiven und Potenziale des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versorgung
  • Versorgungsforschung zu Leitlinien

Für den Bereich der neuen Versorgungsformen gibt es neben einer themenoffenen Förderbekanntmachung ebenfalls eine themenspezifische mit folgenden Förderschwerpunkten:

  • Altersmedizin – Neue Wege und Strukturen für die Versorgung der Zukunft
  • Innovative Ansätze der Kooperation zwischen den Versorgungsebenen für strukturschwache Regionen
  • Digitale Transformation – Lösungen zur Weiterentwicklung der Versorgung
  • Innovative Präventionsansätze für Menschen mit Behinderung

Die Einreichungsfrist für Anträge zur Versorgungsforschung endet am 31. März 2020 um 12 Uhr. Anträge zu neuen Versorgungsformen können bis zum 28. April 2020 um 12 Uhr eingereicht werden. Die Abgabe der vollständigen Anträge erfolgt in elektronischer Form ausschließlich über das Internetportal des mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen beauftragten Projektträgers – das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR).

Nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Website des Innovationsausschusses in den zur jeweiligen Bekanntmachung veröffentlichten Leitfäden sowie in den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu finden. Zudem bietet der Projektträger Förderinteressierten individuelle Beratungen sowie Informationsveranstaltungen in Form von Web-Seminaren an.

Hintergrund

Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) ist am 7. November 2019 vom Bundestag beschlossen und am 29. November 2019 vom Bundesrat gebilligt worden. Es sieht die Fortführung des Innovationsfonds bis zum 31. Dezember 2024 vor. Laut Gesetz kann der Innovationsausschuss bis zum 15. Dezember dieses Jahres die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung im Bewilligungsjahr 2020 festlegen. Wäre es dem Innovationsausschuss nicht gelungen, die notwendigen Festlegungen innerhalb dieser Frist zu treffen, hätte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Schwerpunkte und Kriterien für das Bewilligungsjahr 2020 bis zum 31. Januar 2020 festgelegt.

Aufgrund einer Ausnahmeregelung im DVG findet für die jetzt veröffentlichten Förderbekanntmachungen im Bereich der neuen Versorgungsformen noch kein zweistufiges Förderverfahren statt. Dieses Verfahren wird aber bei allen künftigen Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses zur Anwendung kommen. Die Details des Verfahrens werden derzeit abgestimmt.