Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Qualitätsindikatoren für die Krankenhausplanung – Überprüfung der Auswertungsergebnisse im Bericht 2017 ergab keinen inhaltlichen Änderungsbedarf

Berlin, 20. Juni 2019 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nach Rückmeldungen von Krankenhausstandorten, Landesbehörden und Landesgeschäftsstellen die im Bericht 2017 veröffentlichten ersten Auswertungsergebnisse der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren überprüfen lassen. Dabei ging es insbesondere um die Frage, ob Einstufungen von Qualitätsergebnissen zu bestimmten Behandlungsbereichen als „unzureichend“ korrigiert werden müssen. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) legt in ergänzenden Erläuterungen zu den Ergebnisdarstellungen dar, dass die fachliche Einstufung von Indikatorergebnissen als qualitativ „unzureichend“ in keinem Fall korrigiert werden muss.

Da das IQTIG bei der Überprüfung der veröffentlichten Auswertungsergebnisse einen hiervon gesonderten Korrekturbedarf bei vereinzelten Angaben zur Datenvalidierung sowie redaktionellen Anpassungsbedarf erkannt hat, beschloss der G-BA, entsprechend überarbeitete Fassungen zu veröffentlichen. Die Ergebnisdarstellungen werden im ergänzenden Bericht des IQTIG näher erläutert.

„Wir werden im G-BA das Instrument der Qualitätsindikatoren weiterentwickeln. Unser Ziel ist es auch, eine optimale Informationsbasis herzustellen, um mögliche Fehlinterpretationen zu vermeiden. Denn man kann nicht zwangsläufig aufgrund einzelner Ergebnisse aus einzelnen Behandlungsbereichen auf die Qualität eines gesamten Krankenhauses schließen“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.

Der G-BA hatte im Oktober 2018 erstmals die Ergebnisse von 1084 Krankenhausstandorten zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren veröffentlicht. Darin enthalten sind die Ergebnisse aus dem Erfassungsjahr 2017 zu elf Qualitätsindikatoren aus den Bereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie. Der Bericht enthält zudem die den Berechnungen zugrundeliegenden Daten sowie die Ergebnisse der einzelnen Krankenhausstandorte nach der fachlichen Bewertung, ob eine zureichende oder unzureichende Qualität vorliegt.

Hintergrund: Planungsrelevante Qualitätsindikatoren als Kriterium für die Krankenhausplanung der Bundesländer

Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) aus dem Jahr 2016 wurde die Qualität erstmals ein Kriterium für die Krankenhausplanung. Der G-BA wurde beauftragt, ein entsprechendes Instrumentarium zu entwickeln: Er hat geeignete planungsrelevante Qualitätsindikatoren zu benennen und dazu Bewertungskriterien und Maßstäbe festzulegen, mit deren Hilfe die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beurteilen können, ob ein Krankenhaus hinsichtlich einzelner Qualitätsindikatoren eine im Vergleich gute, durchschnittliche oder unzureichende Qualität aufweist. Die entsprechenden Indikatoren sind Bestandteil des Krankenhausplans, können jedoch laut Gesetz durch Landesrecht auch ausgeschlossen werden.

In der Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL) regelt der G-BA die Datenerhebung und das Verfahren zur Übermittlung der Auswertungsergebnisse an die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Die ersten Qualitätsindikatoren stammen aus den Leistungsbereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie, die bereits – so eine Vorgabe des Gesetzgebers – im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung erhoben werden. Aufgrund der kurzen Entwicklungszeit nach Inkrafttreten des KHSG konnte der G-BA in der neuen Richtlinie zunächst nur Kriterien für die Unterscheidung zwischen hinreichender und unzureichender Qualität festlegen.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Veröffentlichung des aktualisierten Berichts 2017