Presse­mit­teilung | Qualitäts­si­cherung

Neues datenge­stütztes Qualitäts­si­che­rungs­ver­fahren zu Nieren­er­satz­the­rapien beschlossen – Behand­lungsdaten werden zukünftig sektoren­über­greifend erhoben

Berlin, 20. Juni 2019 – Die Qualitäts­si­che­rungsdaten von Dialyse­be­hand­lungen sowie Nieren-​ und Pankre­as­trans­plan­ta­tionen werden mit Wirkung vom 1. Januar 2020 über das neue Qualitäts­si­che­rungs­ver­fahren „Nieren­er­satz­therapie bei chronischem Nieren­versagen einschließlich Pankre­as­trans­plan­ta­tionen“ (QS NET) erhoben und verglichen. Die Bündelung dieser bislang getrennt geregelten Verfahren in der neuen Rahmen­richtlinie zur datenge­stützten einrich­tungs­über­grei­fenden Qualitäts­si­cherung (DeQS-​RL) beschloss der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin. Das neue Verfahren wird die bislang geltende Qualitätssicherungs-​Richtlinie Dialyse (QSD-​RL) sowie die externe stationäre Qualitäts­si­cherung für die isolierten und kombinierten Nieren-​ und Pankre­as­trans­plan­ta­tionen ablösen, die bislang in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitäts­si­cherung in Kranken­häusern (QSKH-​RL) geregelt ist.

„Der Beschluss ermöglicht erstmals die Beobachtung der unterschied­lichen Behand­lungspfade bei chronischem Nieren­versagen einschließlich der Behandlung durch eine Nieren­trans­plan­tation. Wir sind damit heute einen großen Schritt weiter­ge­kommen auf dem Weg, die Versorgung von Patien­tinnen und Patienten sektoren­über­greifend und über einen längeren Beobach­tungs­zeitraum hinweg qualitäts­si­chernd zu begleiten“, erklärte Prof. Dr. Elisabeth Pott, unpartei­isches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unteraus­schusses Qualitäts­si­cherung.

Der G-BA beschloss zudem zwei weitere QS-​Verfahren. So werden im Verfahren Transplan­ta­ti­ons­medizin (QS TX) die bisherigen transplan­ta­ti­ons­me­di­zi­nischen Leistungs­be­reiche der QSKH-​RL gebündelt. Im Verfahren Koronar­chirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK) werden zukünftig auch Mitral­klap­pen­ein­griffe erfasst und mit den bereits bestehenden herzchir­ur­gischen Leistungs­be­reichen der QSKH-​RL zusammen­geführt. 

Die Beschlüsse zur Änderung der DeQS-​RL werden dem Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbe­an­standung und Veröffent­lichung im Bundes­an­zeiger zum 1. Januar 2020 in Kraft.

Die damit einher­ge­henden Spezifi­ka­ti­ons­vorgaben für die Dokumen­ta­ti­ons­software werden auf der Webseite des Instituts für Qualitäts­si­cherung und Transparenz im Gesund­heitswesen (IQTIG) veröffentlicht.

Hintergrund – Datenge­stützte Qualitäts­si­cherung

Der G-BA hat die Aufgabe, Leistungs­be­reiche für eine datenge­stützte Qualitäts­si­cherung auszuwählen und entspre­chende Verfahren zu entwickeln. Mit der Richtlinie zur datenge­stützten einrich­tungs­über­grei­fenden Qualitäts­si­cherung (DeQS-​RL) werden die historisch nacheinander entstandenen und in getrennten Richtlinien geregelten Verfahren zur stationären, ambulanten und sektoren­über­grei­fenden Qualitäts­si­cherung abgelöst.

Der erste Teil der Richtlinie legt die Rahmen­be­stim­mungen zu den institu­tio­nellen Strukturen und Datenflüssen sowie das Vorgehen bei Auffäl­lig­keiten fest. Im zweiten Teil der Richtlinie werden nach und nach themen­spe­zi­fische Bestim­mungen zu einzelnen Qualitäts­si­che­rungs­ver­fahren ergänzt. Für neue Verfahren entwickelt das IQTIG im Auftrag des G-BA Instrumente zur Messung und Darstellung der Versor­gungs­qualität. Dazu gehören auch geeignete Qualitäts­in­di­katoren und Vorgaben zur Dokumen­tation. In weiteren Schritten wird die IT-​technische Aufbereitung der Daten geplant und eine Machbar­keits­prüfung durchgeführt.


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