Pressemitteilung | Methodenbewertung

Photodynamische Therapie zur Behandlung weiterer Augenerkrankungen wird Kassenleistung

Berlin, 21. Februar 2006 – Nachdem die Photodynamische Therapie (PDT) mit Verteporfin zur Behandlung einer bestimmten Augenerkrankung (altersabhängige feuchte Makuladegeneration - AMD) bereits seit 2001 eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) darstellt, können künftig auch weitere Netzhautschäden aufgrund von krankhaften Gefäßneubildungen am Augenhintergrund (bei hoher Kurzsichtigkeit und bei einer bestimmten Form der AMD ) mittels PDT zu Lasten der Krankenkassen behandelt werden.

Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Sitzung gefasst. Die PDT zur Behandlung der genannten Erkrankungen wurde den anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zugewiesen und kann somit nach erfolgter Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Aufgrund der in diesem Bereich stattfindenden Forschung hält es der G-BA für sinnvoll, die Methode nach drei Jahren erneut zu überprüfen.

Bei der photodynamischen Therapie wird das Medikament Verteporfin durch Laserlicht bestimmter Wellenlänge am zentralen Augenhintergrund aktiviert, um die krankhaften Gefäßneubildungen zu zerstören und so einer weiteren Verschlechterung der Sehfähigkeit entgegen zu wirken. Die Analyse und Bewertung der Stellungnahmen und der aktuellen wissenschaftlichen Literatur ergab, dass die Wirksamkeit und medizinische Notwendigkeit der PDT auch bei den oben genannten Erkrankungen insoweit belegt ist, als durch deren Anwendung eine drohende Erblindung zumindest verzögert werden kann.

Die im G-BA mitberatenden Patientenvertreterinnen und -vertreter begrüßten den Beschluss: Durch Anwendung der PDT könne die Lesefähigkeit Betroffener länger erhalten und damit deren Lebensqualität verbessert werden.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

BUB-Richtlinie/ Anlage A (Photodynamische Therapie/Neovaskularisation)