Presse­mit­teilung | Disease-​Management-Programme

Koordi­nie­rungs­aus­schuss beschließt Empfehlung zu Struktu­riertem Behand­lungs­programm für Koronare Herzer­krankung

Siegburg, den 31. März 2003 – In seiner heutigen Sitzung hat der Koordi­nie­rungs­aus­schuss eine Empfehlung für „Anforde­rungen“ an die  Ausgestaltung eines struktu­rierten Behand­lungs­pro­gramms (Disease-​Management-Programms (DMP)) für Koronare Herzer­krankung (KHK) beschlossen. Die Empfehlung ist Grundlage für die Rechts­ver­ordnung des Bundes­mi­nis­teriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS). Mit der Rechts­ver­ordnung werden die Behand­lungs­pro­gramme zur Berück­sich­tigung im Risiko­struk­tur­aus­gleich zugelassen. Die Empfehlung ist als einver­nehm­licher Beschluss des Koordi­nie­rungs­aus­schusses zustande gekommen. Damit liegt nach Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs der dritte Beschluss zu struktu­rierten Behand­lungs­pro­grammen für chronisch Kranke vor.

Der Beschluss­fassung sind umfang­reiche Vorarbeiten voraus­ge­gangen. Der Arbeits­aus­schuss DMP des Koordi­nie­rungs­aus­schusses hatte zur Erstellung der Anforde­rungen eine Arbeits­gruppe „Koronare Herzer­krankung“ eingerichtet, die mit Experten aus Kliniken, nieder­ge­lassenen Ärzten und Wissen­schaftlern besetzt ist. Durch die intensive und konstruktive Zusammen­arbeit der Beteiligten konnte der Beschluss zur heutigen Sitzung zeitgerecht vorbereitet werden. Vorab wurde der Entwurf den anhörungs­be­rech­tigten Verbänden (Spitzen­verbände der ambulanten und stationären Vorsorge-​ und Rehabilitations-​Einrichtungen, der Selbsthilfe-​Organisationen und sonstige „Leistungs­er­bringer“) übersandt und eine mündliche und schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Stellung­nahmen dieser Verbände wurden bewertet und in die Beschluss­vorlage eingear­beitet.

Der Inhalt der Anforde­rungen zur Koronaren Herzkrankheit ist nach den Vorgaben des § 137 f (2) SGB V in sechs Handlungs­felder untergliedert:

  • Behandlung nach evidenz­ba­sierten Leitlinien unter Berück­sich­tigung des jeweiligen Versor­gungs­sektors
  • durchzu­führende Qualitäts­si­che­rungs­maß­nahmen
  • Voraus­set­zungen und Verfahren für die Einschreibung des Versicherten in ein Programm, einschließlich der Dauer der Teilnahme
  • Schulungen der Leistungs­er­bringer und der Versicherten
  • Dokumen­tation
  • Bewertung der Wirksamkeit und der Kosten (Evaluation)

Ziel des struktu­rierten Behand­lungs­pro­gramms ist die nachhaltige Verbes­serung der Versorgung von chronisch herzkranken Patienten, insbesondere durch die Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung.

Noch ausstehende Beschlüsse des Koordi­nie­rungs­aus­schusses

Nachdem nun der Koordi­nie­rungs­aus­schuss Empfeh­lungen zu den Anforde­rungen an Disease-​Management-Programme zu Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs und Koronare Herzer­krankung beschlossen hat, stehen noch die Beschlüsse zu Diabetes mellitus Typ 1, Asthma und chronisch obstruktiven Atemwegs­er­kran­kungen (Asthma und COPD) aus. Die Arbeits­gruppen zu diesen Krankheiten haben ihre Beratungen im Januar 2003 aufgenommen; der Koordi­nie­rungs­aus­schusses geht davon aus, dass eine Beschluss­fassung bis Mitte diesen Jahres erreichbar ist.

Kritik an den bisherigen Programmen

Zu den Themen Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs sind seit Inkraft­treten der Rechts­ver­ordnung am 1. Juli 2002 zahlreiche Stellung­nahmen eingegangen. Es wurde vor allem Kritik an Verfah­rens­mängeln geübt.

Der Koordi­nie­rungs­aus­schuss beschloss, die Überprüfung und Aktuali­sierung der Anforde­rungen an ein DMP Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs in jährlichem Abstand vorzunehmen und dazu zwei Arbeits­gruppen bis spätestens Mitte des Jahres 2003  einzurichten.

Neue Programme

Weiterhin beauftragte der Koordi­nie­rungs­aus­schuss den Arbeits­aus­schuss DMP  über die Aufnahme weiterer Krankheiten zu beraten und dem Koordi­nie­rungs­aus­schuss zu seiner nächsten Sitzung Vorschläge zur Beschluss­fassung vorzulegen. Der gesetzliche Auftrag sieht vor, dass das Gremium dem Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit und Soziale Sicherung bis zu sieben chronische Krankheiten pro Jahr vorschlagen soll.

Der Koordi­nie­rungs­aus­schuss hat in einem weiteren Beschluss heute die Änderung seiner Geschäfts­ordnung beschlossen. Diese bezieht sich vor allem auf Bestim­mungen über die Zusammen­setzung der Arbeits­aus­schüsse und der Arbeits­gruppen, in denen die wissen­schaft­lichen Vorarbeiten für die Anforde­rungen geleistet wurden.


Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

DMP Koronare Herzkrankheit