Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik – Stellungnahmeverfahren eingeleitet
Berlin, 20. Mai 2019 – Der zuständige Unterausschuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das gesetzlich vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren zum Entwurf der „Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal gemäß § 136a Absatz 2 SGB V“ (PPP-RL) eingeleitet. Die entsprechenden Unterlagen wurden an die Stellungnahmeberechtigten versandt, die Frist zur Abgabe der Stellungnahme beträgt vier Wochen. Im Anschluss erfolgen die Auswertung der Stellungnahmen und die weitere Beratung des Entwurfs der PPP-RL in den zuständigen Gremien des G-BA.
„Mit diesem Verfahrensschritt gewährleisten wir die zügige Weiterberatung der Richtlinie mit dem Ziel, die fristgerechte Beschlussfassung zum 30. September 2019 zu erreichen“, so Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.
Hintergrund
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) erhielt der G-BA den Auftrag, verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal festzulegen. Zudem soll er Indikatoren für die einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung in der Psychiatrie und Psychosomatik benennen sowie Ausnahmetatbestände und Übergangsregelungen formulieren.