Presse­mit­teilung | Disease-​Management-Programme

Anforde­rungen an DMP zu chronischem Rücken­schmerz beschlossen

Berlin, 18. April 2019 – Gesetzlich Kranken­ver­si­cherte mit chronischem Rücken­schmerz können zukünftig von einem struktu­rierten Behand­lungs­programm (Disease-​Management-Programm, DMP) profitieren. Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die inhalt­lichen Anforde­rungen an das neue DMP beschlossen. Hierbei geht es beispielsweise um die Teilnah­me­kri­terien, um die indivi­duelle Therapie­planung sowie um die Koordi­nation der verschiedenen, am Behand­lungs­prozess beteiligten Fachrich­tungen in das therapeu­tische Vorgehen. Die gesetz­lichen Kranken­kassen können – nach Inkraft­treten des Beschlusses – mit Ärztinnen und Ärzten und/oder Kranken­häusern Verträge zur praktischen Umsetzung des DMP abschließen.

„Wir haben hohe Erwartungen an das neue Programm, wir gehen davon aus, dass es die medizi­nische Versorgung der Patien­tinnen und Patienten mit chronischem Rücken­schmerz verbessern wird. Die Schwie­rigkeit bei der Entwicklung der einzelnen Bausteine ­bestand – trotz einer guten wissen­schaft­lichen Erkennt­nislage in Form von medizi­nischen Leitlinien – darin, dass Rücken­schmerz kein klar umrissenes Krankheitsbild darstellt, sondern es sich um Symptome mit unterschied­lichen Ursachen handelt. Im DMP wird, um eine Fehlver­sorgung zu vermeiden, großer Wert auf eine gesicherte Diagnose gelegt“, erläuterte Prof. Dr. Elisabeth Pott, unpartei­isches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unteraus­schusses DMP.

In das DMP einschreiben können sich Patien­tinnen und Patienten mit chronischen – das heißt länger als 12 Wochen andauernden – Schmerzen im Kreuzbereich des Rückens, deutlichen Aktivi­täts­ein­schrän­kungen und einem fortbe­stehenden Therapie­bedarf. Liegen spezifische Ursachen für den Kreuzschmerz vor, beispielsweise Wirbel­kör­per­frakturen, rheuma­tische Erkran­kungen oder ein Tumor im Bereich der Wirbelsäule, ist ein Einschreiben in das DMP nicht möglich, da hier die Behandlung der ursäch­lichen Erkrankung im Vordergrund steht. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt prüft, ob die Ein- und Ausschluss­kri­terien für eine Aufnahme in das DMP chronischer Rücken­schmerz vorliegen.    

Die individuell angezeigten therapeu­tischen Maßnahmen werden im Arzt-​Patienten-Gespräch geplant – Schmerz­in­tensität und Aktivi­täts­ein­schränkung der Patientin oder des Patienten sowie die im Behand­lungs­verlauf erzielten Erfolge sind hierbei zu berück­sichtigen. Als unabdingbar wird angesehen, dass jede Patientin und jeder Patient im DMP über die entscheidende, positive Rolle von körper­licher Aktivität aufgeklärt und zu einem körper­lichen Training motiviert wird. Das DMP chronischer Rücken­schmerz enthält zudem grundsätzliche und wirkstoff­be­zogene Empfeh­lungen zur Schmerz­me­di­kation. Eine Schmerz­lin­derung durch Medikamente kann erforderlich sein, um den Beginn der aktivie­renden Maßnahmen zu unterstützen oder wenn – trotz nichtme­di­ka­mentöser Maßnahmen – eine schmerz­be­dingte Aktivi­täts­ein­schränkung bestehen bleibt.  

Wissen­schaftliche Grundlage des neuen DMP bildet insbesondere die „Systema­tische Leitli­ni­en­re­cherche und -​bewertung sowie Extraktion relevanter Empfeh­lungen für ein DMP chronischer Rücken­schmerz“ des Instituts für Qualität und Wirtschaft­lichkeit im Gesund­heitswesen (IQWiG).

Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor. Nach Nichtbe­an­standung treten die Anforde­rungen an das DMP chronischer Rücken­schmerz und die Dokumen­tation am ersten Tag des auf die Veröffent­lichung im Bundes­an­zeiger folgenden Quartals in Kraft.

Hintergrund – Disease-​Management-Programme

Disease-​Management-Programme (DMP) sind struktu­rierte Behand­lungs­pro­gramme. Ziel dieser Programme ist es, den sektoren­über­grei­fenden Behand­lungs­ablauf und die Qualität der medizi­nischen Versorgung von chronisch kranken Menschen zu verbessern.

Der G-BA hat gemäß § 137f SGB V die Aufgabe, chronische Erkran­kungen auszuwählen, die für ein DMP geeignet sind, sowie die Anforde­rungen an solche Programme festzulegen und regelmäßig zu überprüfen und gegebe­nenfalls zu aktuali­sieren. Hierbei geht es insbesondere um die medizi­nische Behandlung nach dem aktuellen Stand der Wissen­schaft, aber auch um Qualitäts­si­che­rungs­maß­nahmen, Anforde­rungen an die Einschreibung der Versicherten in ein Programm, Schulungen der Leistungs­er­bringer und der Versicherten. Zudem sind Vorgaben für die Dokumen­tation und die Evaluation festzulegen. Die Anforde­rungen an die DMP und die Dokumen­tation sind in der DMP-​Anforderungen-Richtlinie geregelt.

Die praktische Umsetzung der DMP erfolgt auf der Basis regionaler Verträge zwischen Kranken­kassen und Leistungs­er­bringern (Vertrags­ärz­tinnen und -​ärzten/Kranken­häusern). Vor Vertrags­ab­schluss prüft das Bundes­ver­si­che­rungsamt, ob die in der Richtlinie des G-BA festge­legten Anforde­rungen an ein DMP eingehalten werden – nur dann können sie vom Bundes­ver­si­che­rungsamt zugelassen werden.

Im Jahr 2017 waren 6,8 Millionen Versicherte in einem oder mehreren DMP eingeschrieben und 9.173 Programme vom Bundes­ver­si­che­rungsamt zugelassen.

Zu folgenden chronischen Erkran­kungen gibt es derzeit DMP-​Anforderungen:

  • Asthma bronchiale
  • Brustkrebs
  • Chronische Herzin­suf­fizienz
  • Chronisch obstruktive Lungen­er­krankung (COPD)
  • Diabetes mellitus Typ 1
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Koronare Herzkrankheit

Zu folgenden weiteren chronischen Erkran­kungen werden derzeit DMP-​Anforderungen entwickelt:

  • Depres­sionen
  • Osteoporose
  • Rheumatoide Arthritis

Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

DMP-​Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 2, Ergänzung der Anlage 15 (DMP chronischer Rücken­schmerz) und der Anlage 16 (chronischer Rücken­schmerz – Dokumen­tation)