Neue Versorgungsformen: 89 Anträge auf Projektförderung – auch hier Bedarf an Fördermitteln konstant hoch
Berlin, 22. März 2019 – Auf die zwei Förderbekanntmachungen aus dem Bereich neue Versorgungsformen vom 19. Oktober 2018 (themenoffen und themenspezifisch) gingen beim Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) insgesamt 89 Projektanträge ein. Auf die fünf Förderbekanntmachungen vom Herbst 2018 im Bereich der Versorgungsforschung waren im Februar bereits 197 Projektanträge eingegangen.
„Der für den Bereich der Versorgungsforschung bereits konstatierte ungebrochene Bedarf an Fördermitteln aus dem Innovationsfonds zeigt sich auch bei den neuen Versorgungsformen. Noch ist die Fortführung des Innovationsfonds bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Die konstant hohe Nachfrage zeigt jedoch, dass es eine Vielzahl von innovativen Projekten gibt, die den Anspruch und häufig auch das Potenzial haben, die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern. Das ist ein weiteres, sehr wichtiges Signal in Richtung Politik“, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Prof. Josef Hecken, in Berlin.
Die Projektanträge aus dem Bereich neue Versorgungsformen verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Themenfelder:
- Versorgungsformen zur Weiterentwicklung einer sektorenunabhängigen Versorgung: 14
- Innovative Modelle zur Stärkung der regionalen Gesundheitsversorgung: 8
- Telemedizinische Kooperationsnetzwerke von stationären und ambulanten Einrichtungen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung: 12
- Versorgungsmodelle unter Nutzung der Telematikinfrastruktur: 2
- Themenoffener Bereich: 53
Innovationsausschuss und Expertenbeirat begutachten nun die eingereichten Projektanträge, über deren finanzielle Förderung aus dem Innovationsfonds voraussichtlich im Herbst 2019 entschieden wird.
Zu den bereits im Februar eingegangenen Projektanträgen im Bereich Versorgungsforschung fällt die Förderentscheidung ebenfalls im Herbst 2019.