Erprobung der Tonsillotomie bei rezidivierender Tonsillitis: Ausschreibung zur Durchführung der Studie veröffentlicht
Berlin, 5. März 2019 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Amtsblatt der Europäischen Union die Ausschreibung zur Durchführung der
bekannt gemacht. Über das europaweite Vergabeverfahren wird eine unabhängige wissenschaftliche Institution ermittelt, die mit der Begleitung und Auswertung der genannten Erprobung beauftragt wird.
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ist der 17. April 2019, 14.00 Uhr.
Der G-BA hatte den Beschluss zur Erprobung dieser Methode gefasst, weil nicht geklärt werden konnte, ob bei Patientinnen und Patienten mit rezidivierender akuter Tonsillitis und einer Indikationsstellung für ein operatives Vorgehen eine Tonsillotomie gegenüber einer Tonsillektomie nicht unterlegen ist. Mit der Durchführung dieser Studie soll diese Fragestellung geklärt werden.
Weitere Details zum Inhalt der Ausschreibung, zum weiteren Verfahren sowie die Kontaktdaten der für das Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartner sind in der Bekanntmachung zu finden.
Informationen über die Veröffentlichung neuer Ausschreibungen des G-BA können über den E-Mail-Infodienst abonniert werden.
Hintergrund: Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137e SGB V
Das Instrument der Erprobung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden hat der Gesetzgeber im Jahr 2012 eingeführt. Weisen wissenschaftliche Erkenntnisse darauf hin, dass eine Methode das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative hat, kann der G-BA eine Erprobungsstudie initiieren und sie finanziell fördern. Rechtsgrundlage hierfür ist § 137e SGB V.
In einer Erprobungs-Richtlinie legt der G-BA Eckpunkte für eine Studie fest, die eine Bewertung des Nutzens auf einem ausreichend sicheren Erkenntnisniveau ermöglichen sollen. Die Eckpunkte umfassen insbesondere Konkretisierungen zu den entsprechenden Indikationen, Vergleichsinterventionen, patientenrelevanten Endpunkten, dem jeweils benötigten Studientyp sowie zu den sächlichen, personellen und sonstigen Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung.
Durchführung und Auswertung der Studie werden von einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution übernommen, die im Rahmen einer öffentlichen, EU-weiten Ausschreibung ermittelt werden muss.
Bei der Auswahlentscheidung und auch bei der späteren Begleitung der Studie wird der G-BA vom Projektträger Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. unterstützt.