Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Erpro­bung der Tonsil­lo­tomie bei rezi­di­vie­render Tonsil­litis: Ausschrei­bung zur Durch­füh­rung der Studie veröf­fent­licht

Berlin, 5. März 2019 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat im Amts­blatt der Euro­päi­schen Union die Ausschrei­bung zur Durch­füh­rung der

bekannt gemacht. Über das euro­pa­weite Verga­be­ver­fahren wird eine unab­hän­gige wissen­schaft­liche Insti­tu­tion ermit­telt, die mit der Beglei­tung und Auswer­tung der genannten Erpro­bung beauf­tragt wird.

Schluss­termin für den Eingang der Teil­nah­me­an­träge ist der 17. April 2019, 14.00 Uhr.

Der G-BA hatte den Beschluss zur Erpro­bung dieser Methode gefasst, weil nicht geklärt werden konnte, ob bei Pati­en­tinnen und Pati­enten mit rezi­di­vie­render akuter Tonsil­litis und einer Indi­ka­ti­ons­stel­lung für ein opera­tives Vorgehen eine Tonsil­lo­tomie gegen­über einer Tonsil­lek­tomie nicht unter­legen ist. Mit der Durch­füh­rung dieser Studie soll diese Frage­stel­lung geklärt werden.

Weitere Details zum Inhalt der Ausschrei­bung, zum weiteren Verfahren sowie die Kontakt­daten der für das Verga­be­ver­fahren zustän­digen Ansprech­partner sind in der Bekannt­ma­chung zu finden.

Infor­ma­tionen über die Veröf­fent­li­chung neuer Ausschrei­bungen des G-BA können über den E-​Mail-Infodienst abon­niert werden.

Hinter­grund: Erpro­bung von neuen Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden nach § 137e SGB V

Das Instru­ment der Erpro­bung von neuen Untersuchungs-​ und Behand­lungs­me­thoden hat der Gesetz­geber im Jahr 2012 einge­führt. Weisen wissen­schaft­liche Erkennt­nisse darauf hin, dass eine Methode das Poten­zial einer erfor­der­li­chen Behand­lungs­al­ter­na­tive hat, kann der G-BA eine Erpro­bungs­studie initi­ieren und sie finan­ziell fördern. Rechts­grund­lage hierfür ist § 137e SGB V.

In einer Erprobungs-​Richtlinie legt der G-BA Eckpunkte für eine Studie fest, die eine Bewer­tung des Nutzens auf einem ausrei­chend sicheren Erkennt­nis­ni­veau ermög­li­chen sollen. Die Eckpunkte umfassen insbe­son­dere Konkre­ti­sie­rungen zu den entspre­chenden Indi­ka­tionen, Vergleichs­in­ter­ven­tionen, pati­en­ten­re­le­vanten Endpunkten, dem jeweils benö­tigten Studi­entyp sowie zu den säch­li­chen, perso­nellen und sons­tigen Anfor­de­rungen an die Qualität der Leis­tungs­er­brin­gung.

Durch­füh­rung und Auswer­tung der Studie werden von einer unab­hän­gigen wissen­schaft­li­chen Insti­tu­tion über­nommen, die im Rahmen einer öffent­li­chen, EU-​weiten Ausschrei­bung ermit­telt werden muss.

Bei der Auswahl­ent­schei­dung und auch bei der späteren Beglei­tung der Studie wird der G-BA vom Projekt­träger Deut­sches Zentrum für Luft- und Raum­fahrt e.V. unter­stützt.