Nachfrage nach Innovationsfonds ungebrochen: 197 neue Förderanträge zur Versorgungsforschung
Berlin, 22. Februar 2019 – Beim Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sind auf die fünf Förderbekanntmachungen vom Herbst 2018 im Bereich der Versorgungsforschung insgesamt 197 Projektanträge eingegangen.
„Diese konstant hohe Anzahl der Anträge unterstreicht den anhaltenden Bedarf an Fördermitteln aus dem Innovationsfonds. Gerade in einem Jahr, in dem über die Fortführung des bis zum 31. Dezember 2019 befristeten Innovationsausschusses zu entscheiden ist, ist dies ein wichtiges Signal, denn es zeigt, dass nach wie vor viele Ideen existieren und ein ungebrochener Bedarf nach Förderung besteht“, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Prof. Josef Hecken, in Berlin.
- Auf die Förderbekanntmachung Versorgungsforschung zum themenoffenen Bereich entfallen 120 Anträge.
- Auf die Förderbekanntmachung Versorgungsforschung zum themenspezifischen Bereich gingen insgesamt 66 Anträge ein, wobei vor allem das Themenfeld 4 „Einfluss evidenzbasierter Gesundheitsinformationen für Patientinnen und Patienten auf die Versorgung“ (23 Anträge), das Themenfeld 3b „Verknüpfung von Gesundheitsdaten auf Populationsebene“ (17 Anträge) und das Themenfeld 1 „Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in der Pflege und Transparenz über die pflegerische Versorgungsqualität“ (12 Anträge) von großem Interesse für die Antragsteller waren.
- Auf die Förderbekanntmachung zur Evaluation von Selektivverträgen und auf die Förderbekanntmachungen zur Weiterentwicklung und insbesondere Evaluation der Psychotherapie-Richtlinie sowie der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V entfallen insgesamt 11 Anträge.
Nach Begutachtung der Anträge durch den Innovationsausschuss und den Expertenbeirat entscheidet der Innovationsausschuss voraussichtlich im Herbst 2019, welche Projekte eine finanzielle Förderung aus dem Innovationsfonds erhalten.