Pressemitteilung | Methodenbewertung

Früherkennung von Darmkrebs: Ab dem 56. Lebensjahr Schnelltest oder Darmspiegelung

Berlin, 21. Februar 2006 – Mit einem entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute klar gestellt, welche Maßnahmen zur Früherkennung des Darmkrebses gesetzlich versicherten Frauen und Männern zustehen.

Demnach haben Versicherte ab dem Alter von 50 bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres Anspruch auf die jährliche Durchführung eines Schnelltests auf verborgenes Blut im Stuhl. Vom 56. Lebensjahr an haben die Patienten dann die Möglichkeit, zwischen der Darmspiegelung (Koloskopie) einerseits und dem Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre andererseits zu wählen. In einem Beratungsgespräch werden die Patienten ausführlich über Vor- und Nachteile sowie Risiken beider Verfahren informiert.

„Wünschenswert ist eine hohe Teilnahmerate an Früherkennungsuntersuchungen auf Darmkrebs, damit die Sterblichkeit von zurzeit etwa 30 000 Menschen pro Jahr in Deutschland künftig gesenkt werden kann“, so Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, heute in Berlin.

Zu den Verfahren:

Neben dem so genannten FOBT (Schnelltest auf verborgenes Blut im Stuhl) steht gesetzlich Versicherten seit dem 1. Oktober 2002 die Darmspiegelung zur Früherkennung auf Darmkrebs als eine zusätzliche, sehr zielgenaue Methode zur Verfügung. Das Verfahren ermöglicht eine frühe Erkennung von Darmkrebs oder Darmkrebs-Vorstadien, so dass häufig Therapien mit guten Heilungschancen eingeleitet werden können.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Krebsfrüherkennungs-Richtlinien (Konkretisierung Leistungsanspruch FOBT)