Planungsrelevante Qualitätsindikatoren – G-BA veröffentlicht ersten Bericht zu den Auswertungsergebnissen 2017
Berlin, 31. Oktober 2018 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Mittwoch in Berlin den ersten Bericht über Qualitätsergebnisse veröffentlicht, die für die Krankenhausplanung relevant sind. Darin enthalten sind die Ergebnisse aus dem Erfassungsjahr 2017 zu elf Qualitätsindikatoren aus den Bereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie. Der Bericht enthält zudem die den Berechnungen zugrundeliegenden Daten sowie die Ergebnisse der einzelnen Krankenhausstandorte nach der fachlichen Bewertung, ob eine zureichende oder unzureichende Qualität vorliegt. Insgesamt hat das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Auftrag des G-BA die Daten von 1084 Krankenhäusern ausgewertet.
Hintergrund ist der Wille des Gesetzgebers, die Qualität der medizinischen Versorgung als Kriterium für die Krankenhausplanung einzubeziehen. Dem G-BA wurde die Aufgabe zugewiesen, planungsrelevante Qualitätsindikatoren zu entwickeln, mit deren Hilfe die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beurteilen können, ob ein Krankenhaus hinsichtlich einzelner Qualitätsindikatoren eine im Vergleich gute, durchschnittliche oder unzureichende Qualität aufweist. Über die Berücksichtigung der Auswertungsergebnisse in den Landeskrankenhausplänen entscheiden die für Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden.
„Die Länder sollten die nun vorliegenden Ergebnisse und die damit verbundene Möglichkeit nutzen, auf Versorgungsmängel zu reagieren und mit Blick auf eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung abwägen, wie die Krankenhausplanung entsprechend ausgerichtet werden kann“, sagte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, am Mittwoch in Berlin. „Der G-BA wird das Instrument der Qualitätsindikatoren jedenfalls weiter ausbauen und evaluieren, wie die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in den für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen angenommen und genutzt werden“, so Hecken weiter.
Die ersten Daten zu den vom G-BA im Dezember 2016 beschlossenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren haben die Krankenhäuser am 15. Mai 2017 geliefert. Bei statistisch auffälligen Ergebnissen wurde ein sogenanntes Datenvalidierungsverfahren sowie gegebenenfalls eine Neuberechnung der Bewertungsergebnisse durchgeführt. Sofern ein Krankenhaus statistisch auffällig blieb, erhielt es die Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen, bevor unter Einbindung der Fachkommissionen nach abschließender Bewertung durch das IQTIG im September 2018 eine Übermittlung der Auswertungsergebnisse an die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und die Landesverbände der Krankenkassen sowie an die Ersatzkassen erfolgte.
Hintergrund: Planungsrelevante Qualitätsindikatoren als Kriterium für die Krankenhausplanung der Bundesländer
Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) aus dem Jahr 2016 wurde die Qualität erstmals ein Kriterium für die Krankenhausplanung. Der G-BA wurde beauftragt, ein entsprechendes Instrumentarium zu entwickeln: Er hat geeignete planungsrelevante Qualitätsindikatoren zu benennen und dazu Bewertungskriterien und Maßstäbe festzulegen, mit deren Hilfe die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beurteilen können, ob ein Krankenhaus hinsichtlich einzelner Qualitätsindikatoren eine im Vergleich gute, durchschnittliche oder unzureichende Qualität aufweist. Die entsprechenden Indikatoren sind Bestandteil des Krankenhausplans, können jedoch laut Gesetz durch Landesrecht auch ausgeschlossen werden.
Fristgerecht beschloss der G-BA im Dezember 2016 planungsrelevante Qualitätsindikatoren und eine Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI-RL). Sie regelt die Datenerhebung und das Verfahren zur Übermittlung der Auswertungsergebnisse an die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden und die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Die ersten Qualitätsindikatoren stammen aus den Leistungsbereichen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie, die bereits – so eine Vorgabe des Gesetzgebers – im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung erhoben werden. Aufgrund der kurzen Entwicklungszeit nach Inkrafttreten des KHSG konnte der G-BA in der neuen Richtlinie zunächst nur Kriterien für die Unterscheidung zwischen hinreichender und unzureichender Qualität festlegen.
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Veröffentlichung des Berichts 2017 gemäß § 17