Innovationsausschuss beschließt Förderung von 39 weiteren Projekten zu neuen Versorgungsformen
Berlin, 19. Oktober 2018 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin über die finanzielle Förderung von 39 weiteren Projekten zu neuen Versorgungsformen entschieden. Zur Förderbekanntmachung, die im Oktober 2017 veröffentlicht worden war, gingen insgesamt 93 Projektanträge ein. Diese wurden vom Expertenbeirat begutachtet und bewertet.
Die positiv beschiedenen Projekte verteilen sich auf sechs ausgeschriebene Themenfelder:
- Sozialleistungsträgerübergreifende Versorgungsmodelle
- Krankheitsübergreifende Versorgungsmodelle
- Versorgungsmodelle für spezifische Krankheiten/Krankheitsgruppen
- Versorgungsmodelle für vulnerable Gruppen
- Versorgungsmodelle mit übergreifender und messbarer Ergebnis- und Prozessverantwortung
- Modelle zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen
Die Antragsteller werden nun schriftlich über die Entscheidung des Innovationsausschusses informiert. Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist erfolgt die Erstellung und Versendung der Förderbescheide. Eine erste Übersicht über die ausgewählten Förderprojekte wird voraussichtlich Anfang Dezember auf der Webseite des Innovationsausschusses veröffentlicht.
Zudem beschloss der Innovationsausschuss weitere Förderbekanntmachungen zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung.