Pressemitteilung | Arzneimittel

G-BA trifft in der Gesamtabwägung zur Ergänzung der OTC-Übersicht Entscheidung für die Aufnahme von Antihistaminika und Harnstoff

Siegburg, 16. November 2005 – Ärzte können künftig rezeptfreie Antihistaminika auf Kassenrezept für jene Patienten verordnen, die unter schwerwiegenden Formen eines allergischen Schnupfens leiden. Voraussetzung ist aber, dass eine Behandlung mit kortisonhaltigen Nasensprays allein nicht ausreichend ist. Diesen Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern in Siegburg gefasst.

Ferner werden die Krankenkassen künftig auch die Kosten für rezeptfreie Harnstoff-Präparate für Patienten mit Ichthyose (Fischschuppenkrankheit) übernehmen, nämlich dann, wenn es keine therapeutischen Alternativen gibt.

Der G-BA hat nochmals sorgfältig geprüft, inwieweit die Kriterien für die Aufnahme von Antihistaminika und harnstoffhaltigen Dermatika in die OTC-Übersicht erfüllt sind. Die Studienlage hierzu zeigt sich im Wesentlichen unverändert. „Der G-BA hat jedoch vor dem Hintergrund eines unbestreitbaren Versorgungsbedarfes den ihm zustehenden Bewertungsrahmen zugunsten der Aufnahme der genannten Arzneimittel in den gleichzeitig gezogenen Grenzen genutzt“, erklärte Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA, gestern in Siegburg. „Die künftige Verordnungsfähigkeit von Antihistaminika und harnstoffhaltigen Salben entlastet vor allem auch Familien mit Kindern, die zurzeit diese Medikamente selber zahlen müssen, ohne dass bei Ausgaben für rezeptfreie Medikamente eine Belastungsgrenze im Sinne einer sozialen Härtefallregelung vorgesehen ist“, so Hess weiter.

Der Beschluss, der zunächst dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vorgelegt wird und erst nach erfolgter Nichtbeanstandung in Kraft tritt, wird in Kürze auf der Internetseite http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?idcat=56 veröffentlicht.

Zum Hintergrund:

Seit dem 1. Januar 2004 müssen gesetzlich versicherte Patienten alle frei verkäuflichen Medikamente grundsätzlich selbst zahlen. Der G-BA hat die Aufgabe, in einer Übersicht Arzneimittel zusammenzustellen, die bei der Behandlung schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard gelten und damit ausnahmsweise verordnungsfähig sind. Nachdem die OTC-Übersicht am 16. März 2004 erstmalig beschlossen wurde, nimmt der G-BA regelmäßige Aktualisierungen vor.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Arzneimittel-Richtlinien/ OTC-Übersicht