Pressemitteilung | Arzneimittel

Gemeinsamer Bundesausschuss fasst neue Beschlüsse zur Festbetragsgruppenbildung und ebnet Weg für weitere Einsparungen im Arzneimittelsektor

Siegburg, 16. November 2005 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner gestrigen Sitzung die Ergänzung von bestehenden Arzneimittel-Festbetragsgruppen beschlossen. Der Beschluss umfasst die Arzneimittelgruppen der so genannten ACE-Hemmer, Calcium-Antagonisten, Antidiabetika, Antiasthmatika und Prostaglandin-Synthetase-Hemmer, die zur Behandlung großer Volkskrankheiten wie Bluthochdruck, Asthma und Diabetes eingesetzt werden. Bestehenden Festbetragsgruppen werden mit dem Beschluss des G-BA Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen zugeordnet, die keine therapeutische Verbesserung, auch wegen geringerer Nebenwirkungen, mit sich bringen (so genannte Scheininnovationen).

„Unabhängig von den derzeitigen politischen Diskussionen über Ursachen mangelnder Einsparungen im Arzneimittelsektor hat der G-BA kontinuierlich weiter gearbeitet und durch seine Beschlüsse zur Festbetragsgruppenbildung die Grundlage für weitere Einsparungen geschaffen“, so der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, gestern in Siegburg.

Die entsprechenden Festbeträge – also die Erstattungsobergrenzen für die einer Festbetragsgruppe zugeordneten Arzneimittel – können nun von den Spitzenverbänden der Krankenkassen festgelegt werden. Allein im Jahr 2005 werden durch die Einbeziehung von Scheininnovationen in die Festbetragsgruppenregelung voraussichtlich Einsparungen von rund 400 Millionen Euro erreicht.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Arzneimittel-Richtlinien/ Anlage 2 (Ergänzung von Festbetragsgruppen der Stufe 2)