Weitere Förderentscheidungen zur Versorgungsforschung und Evaluation von Selektivverträgen
Berlin, 3. November 2017– Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin weitere Entscheidungen zur Förderung von Projekten zur Versorgungsforschung und zur Evaluation von Selektivverträgen getroffen. Innerhalb der gesetzten Frist sind 164 Projektanträge eingegangen, die begutachtet und bewertet wurden.
„Das beantragte Fördervolumen liegt bei knapp 245 Millionen Euro und übersteigt damit die zur Verfügung stehenden Mittel um mehr als das Dreifache, wodurch ein sehr intensiver Auswahlprozess durchlaufen werden musste. Gemeinsam mit dem Expertenbeirat, dem erneut mein Dank gilt, ist dies gelungen“, sagte der Vorsitzende des Innovationsausschusses, Prof. Josef Hecken.
Im Ergebnis des Bewertungsverfahrens wurden 54 Projekte positiv beschieden, davon 50 Projekte zur Versorgungsforschung und vier zur Evaluation von Selektivverträgen. Die im Rahmen der am 20. Februar dieses Jahres veröffentlichten Förderbekanntmachungen zur Verfügung stehenden Mittel werden damit voll ausgeschöpft.
Die Antragsteller werden umgehend schriftlich über die Ergebnisse informiert. Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist erfolgt die Erstellung und Versendung der Förderbescheide. Danach wird eine Liste der ausgewählten Förderprojekte auf der Internetseite des Innovationsausschusses abrufbar sein, nach derzeitiger Planung Ende November.
Am 20. Oktober hatte der Innovationsausschuss über zu fördernde Projekte zu neuen Versorgungsformen entschieden und zudem weitere themenspezifische Förderbekanntmachungen veröffentlicht.