Innovationsausschuss veröffentlicht weitere Förderbekanntmachungen
Berlin, 20. Oktober 2017– Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Veröffentlichung weiterer Förderbekanntmachungen beschlossen. Bis zum 20. März 2018 bzw. 20. Februar 2018 können ab sofort Förderanträge beim Projektträger DLR eingereicht werden, die sich auf die themenspezifischen Förderbekanntmachungen zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung beziehen. Darüber hinaus sind Anträge zur Evaluation von Selektivverträgen und von Richtlinien des G-BA möglich.
Folgende Förderschwerpunkte sind im Bereich neue Versorgungsformen vorgegeben:
- Sozialleistungsträgerübergreifende Versorgungsmodelle
- Krankheitsübergreifende Versorgungsmodelle
- Versorgungsmodelle für spezifische Krankheiten/Krankheitsgruppen
- Versorgungsmodelle für vulnerable Gruppen
- Versorgungsmodelle mit übergreifender und messbarer Ergebnis- und Prozessverantwortung
- Modelle zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen
Der Förderbereich Versorgungsforschung umfasst folgende Schwerpunkte:
- Besondere Versorgungssituationen
- Entwicklung von Versorgungsstrukturen und -konzepten
- Patientensicherheit, Qualitätssicherung und -förderung
- Messung der Ergebnisqualität
Nähere Informationen zu den Förderbekanntmachungen sowie zu den Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind in den zur jeweiligen Bekanntmachung veröffentlichten Leitfäden sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu finden. Der mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen beauftragte Projektträger bietet zudem individuelle Beratungen sowie Informationsveranstaltungen in Form von Web-Seminaren an. Das Einreichen der vollständigen Anträge kann ausschließlich über das Internet-Portal des Projektträgers in elektronischer Form erfolgen.
Weiterhin beschloss der Innovationsausschuss aktuell über zu fördernde Projekte zu neuen Versorgungsformen.