Pressemitteilung | Arzneimittel

OTC-Übersicht - G-BA aktualisiert die Übersicht zur Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Siegburg, 19. Oktober 2005 – Der G-BA hat in seiner gestrigen Sitzung einen Beschluss zur Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel als Begleitmedikation und zur Behandlung schwerwiegender Nebenwirkungen (so genannter unerwünschter Arzneimittelwirkungen) gefasst.

Die zurzeit gültige OTC-Übersicht enthält bereits Wirkstoffe, die sowohl als zwingend notwendige Begleitmedikation als auch zum so genannten Nebenwirkungsmanagement verordnet werden können – wie etwa Abführmittel in Zusammenhang mit Opioiden (starke Schmerzmittel, die eine Verstopfung verursachen können) oder Nystatin enthaltende Präparate zur Behandlung auftretender Pilzinfektionen bei transplantierten Patienten. „Mit den nun beschlossenen generellen Regelungen stellt der G-BA darüber hinaus sicher, dass auch in weiteren Fällen Patienten bei zwingender Notwendigkeit einer Begleitmedikation oder bei Auftreten einer schwerwiegenden Nebenwirkung, rezeptfreie Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnet werden können“, so Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des G-BA, gestern in Siegburg.

Voraussetzung für die Verordnung eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels als Begleitmedikation ist die zwingende Notwendigkeit. Informationen darüber, ob eine Begleitmedikation für ein Hauptarzneimittel zwingend erforderlich ist, sind in der Fachinformation dieses Arzneimittels aufgeführt. Die Fachinformation zu einem Arzneimittel liegt dem Arzt in der Regel vor, kann aber auch jederzeit bei dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmen durch den Arzt angefordert werden.

Zur Behandlung schwerwiegender Nebenwirkungen einer Arzneimitteltherapie mit in der Regel verschreibungspflichtigen Präparaten, die lebensbedrohlich sind oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigen, können OTC-Präparate zukünftig ebenfalls zu Lasten der GKV verordnet werden.

 

Zum Hintergrund:

Seit dem 1. Januar 2004 müssen gesetzlich versicherte Patienten alle frei verkäuflichen Medikamente selbst zahlen. Der G-BA hat die Aufgabe, in einer Übersicht Arzneimittel zusammenzustellen, die bei der Behandlung schwerwiegenden Erkrankungen als Therapiestandard gelten und damit ausnahmsweise verordnungsfähig sind. Nachdem die OTC-Übersicht am 16. März 2004 erstmalig beschlossen wurde, nimmt der G-BA regelmäßige Aktualisierungen vor.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Arzneimittel-Richtlinien/ OTC-Übersicht