Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Qualitätsbericht der Krankenhäuser für das Jahr 2016: Veröffentlichungspflichtige Qualitätsindikatoren festgelegt

Berlin, 15. Juni 2017– Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Qualitätsindikatoren festgelegt, zu denen die Krankenhäuser im Qualitätsbericht 2016 ihre Ergebnisse veröffentlichen müssen. Neue Qualitätsindikatoren sind zum Beispiel bei den Leistungsbereichen Hüftendoprothesenversorgung, hüftgelenksnahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung und gynäkologische Operationen hinzugekommen. Insgesamt sind 216 der 238 Qualitätsindikatoren aus der sogenannten externen stationären Qualitätssicherung abzubilden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA am Donnerstag in Berlin.

Krankenhäuser dokumentieren für den einrichtungsübergreifenden Vergleich der Behandlungsqualität ihre Ergebnisse in derzeit 24 ausgewählten Leistungsbereichen, beispielsweise dem kathetergestützten Einsatz einer Herzklappe und der Endoprothetik. Nicht jeder der dabei verwendeten Qualitätsindikatoren ist geeignet, Ärzten und Patienten entscheidungsrelevante und allgemeinverständlich nachvollziehbare Informationen zu liefern. Welche Qualitätsindikatoren auch im Qualitätsbericht eines Krankenhauses zu veröffentlichen sind, legt der G-BA jährlich fest.

Dem Beschluss des G-BA zur Festlegung der Qualitätsindikatoren für das Jahr 2016 liegt der Bericht „Krankenhausbezogene öffentliche Berichterstattung von Qualitätsindikatoren der externen stationären Qualitätssicherung - Empfehlungen des IQTIG zum Erfassungsjahr 2016“ zugrunde. Er wird in Kürze auf den Internetseiten des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) veröffentlicht.

Hintergrund – Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Die rund 2000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jährlich strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wohin sie geliefert und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser fest.

Qualitätsberichte informieren über die Struktur eines Krankenhauses, seine Leistungsangebote und über die als veröffentlichungspflichtig eingestuften Qualitätsindikatoren über Behandlungsergebnisse in einzelnen Leistungsbereichen. Qualitätsindikatoren können die Struktur-, die Prozess- und die Ergebnisqualität eines Leistungsbereichs betreffen.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Freigabe zur Veröffentlichung des Berichts über die Eignung der Qualitätsindikatoren der externen stationären Qualitätssicherung für eine öffentliche Berichterstattung