Nutzen der Laserinduzierten Interstitiellen Thermotherapie (LITT) nicht belegt
Siegburg, 19. Oktober 2005 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Laserinduzierte Interstitielle Thermotherapie (LITT) für den vertragsärztlichen Bereich als nicht anerkannte Behandlungsmethode eingestuft. Somit kann diese relativ junge Methode auch weiterhin nicht als ambulante GKV-Leistung erbracht werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der G-BA gestern.
Die LITT gehört zu den so genannten lokal ablativen Verfahren, die durch eine lokale Zerstörung von Gewebe krankhafte Prozesse stoppen sollen. Die lokale Zerstörung von Tumoren erfolgt dabei mit Hilfe eines in den Tumor über einen Lichtleiter eingebrachten Laserstrahls. Bisher wurde diese Methode vor allem bei Lebertumoren und Lebermetastasen erprobt.
Der G-BA ist bei der Überprüfung dieser Methode nach umfassender Recherche, Auswertung der internationalen wissenschaftlichen Literatur und Einbeziehung aller eingegangenen Stellungnahmen zu dem Ergebnis gekommen, dass der therapeutische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer LITT-Behandlung nicht belegt sind. Zudem bringt das Verfahren erhebliche Risiken für die Patienten mit sich, schwerwiegende bis hin zu tödlichen Komplikationen zu erleiden. Der Beschluss wird daher von den Patientenvertretern mit getragen.