Erfassung postoperativer Wundinfektionen – Materialien zur Patienteninformation stehen zum Download bereit
Berlin, 20. April 2017– Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin eine Patienteninformation zur Datenerhebung bei postoperativen Wundinfektionen(PDF 73,33 kB) beschlossen. Sie gehört zum neuen sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen. Darin werden seit dem 1. Januar 2017 alle Wundinfektionen erfasst, die nach bestimmten Operationen stationär behandelt werden – unabhängig davon, ob der Eingriff zuvor in einer Klinik, einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum stattfand.
Um dabei den Dokumentationsaufwand so gering wie möglich zu halten, wird weitgehend auf bereits routinemäßig erhobene Abrechnungsdaten bei den gesetzlichen Krankenkassen zurückgegriffen. Alle patientenbezogenen Daten werden vor der Weiterverarbeitung von einer unabhängigen Vertrauensstelle pseudonymisiert. Damit ist es möglich, Infektionen nach einer Operation auch über einen längeren Zeitraum festzustellen, ohne jedoch Rückschlüsse auf die Identität der dahinterstehenden Patientinnen und Patienten ziehen zu können.
„Wundinfektionen gehören zu den typischen Komplikationen, die nach einem chirurgischen Eingriff auftreten können. Das gilt unabhängig davon, ob Patientinnen und Patienten ambulant oder stationär behandelt wurden. Das neue Qualitätssicherungsverfahren soll helfen, die Anzahl der Wundinfektionen zu senken. Da wir hierzu Daten zur Behandlung erheben, zusammenführen und auswerten, sind fundierte Informationen für Patientinnen und Patienten zum Umgang mit diesen Daten ein zentraler Baustein“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung.
Die neue Patienteninformation des G-BA steht ab sofort zum Download bereit und unterstützt Krankenhäuser und Praxen dabei, ihre Patientinnen und Patienten über das Qualitätssicherungsverfahren und die Datenweitergabe aufzuklären. Zusätzlich steht ein Kurztext(PDF 33,69 kB) zur Verfügung, den Krankenhäuser in ihre Formulare übernehmen können.
Hintergrund
Das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen ist das zweite datengestützte sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren des G-BA. Seit Januar 2016 wird bereits die medizinische Behandlungsqualität bestimmter Eingriffe mit einem Herzkatheter – der Koronar-angiographie und der perkutanen Koronarintervention (PCI) – sowohl ambulant als auch stationär gesichert.
Mit solchen Verfahren können Behandlungsverläufe über einen längeren Zeitraum und Einrichtungsgrenzen hinweg verfolgt und ausgewertet werden. Dabei bestehen besondere Anforderungen an den Datenschutz. Alle Daten, die eine Identifizierung der Patienten ermöglichen würden, werden vor der Weiterleitung über eine unabhängige Vertrauensstelle pseudonymisiert. Damit ist eine Rückverfolgung zum jeweiligen Patienten ausgeschlossen und nur noch zum Behandlungsfall möglich. Patienten sind aus Datenschutzgründen zu informieren, wenn personenbezogene Daten im Rahmen von Qualitätssicherungsmaßnahmen erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 299 Abs. 1 Nr. 3 SGB V). Um die Kliniken und Praxen dabei zu unterstützen, stellt der G-BA Aufklärungsmaterialien für Patientinnen und Patienten zur Verfügung.
Die flächendeckende Einführung des Verfahrens ist zunächst im Probebetrieb vorgesehen. Das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erstellt quartalsbezogene Auswertungen auf Grundlage der gesammelten Daten und stellt sie den ambulanten und stationären Einrichtungen zur Verfügung. Einmal jährlich werden darüber hinaus auch Informationen zum Hygiene- und Infektionsmanagement bei den teilnehmenden Leistungserbringern abgefragt. Sie sollen Aufschluss über allgemeine Maßnahmen in einer Einrichtung geben, durch die das Auftreten von Wundinfektionen vermindert werden kann.