Innovationsfonds ist kein „Selbstbedienungsladen“
Berlin, 5. April 2017 – Zur Berichterstattung der „Ärzte Zeitung“ über einen Gesundheitsnetzwerkerkongress, in der die Praxis der Mittelauszahlungen aus dem Innovationsfonds von einigen Teilnehmern beklagt wurde, erklärt der Vorsitzende des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Prof. Josef Hecken: „Die in der „Ärzte Zeitung“ zitierte und bei der Veranstaltung geäußerte Kritik an der Mittelauszahlung aus dem Innovationsfonds ist geradezu grotesk.
Einige Projektnehmer scheinen nicht verinnerlicht zu haben, dass die Fördermittel aus dem Innovationsfonds Beitragsmittel der Versicherten sind, die, solange ich Verantwortung für dieses Geld trage, nicht auf der Basis von „Wunschzetteln“ ausgezahlt werden, sondern nur auf der Basis von realistischen und nachprüfbaren Finanzierungsplänen, die auch dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und die sicherstellen, dass die zur Verfügung stehenden 1,2 Mrd. Euro auch tatsächlich zweckentsprechend eingesetzt werden.
Wenn von der Geschäftsführerin des Bundesverbandes Managed Care, wie in der „Ärzte Zeitung“ zitiert, behauptet wird, es seien bislang „vermutlich auch keine endgültigen Förderbescheide rausgegangen“, so ist dies unrichtig.
Fakt ist, dass seit den Entscheidungen des Innovationsausschusses über die zu fördernden Projekte bislang nahezu 800 Bescheide an die Antragsteller versendet wurden:
- 422 Ablehnungsbescheide
- 259 Benachrichtigungen
- 91 Förderbescheide (Versorgungsforschung und 1. Welle Neue Versorgungsformen)
- 26 Änderungsbescheide zu aufschiebenden Bedingungen
Dass wir die Unterstützungsleistungen für die Projektnehmer sehr ernst nehmen und auch alles Mögliche tun, damit die Projekte zügig starten, sieht man nicht alleine an dieser Auflistung. Die Tatsache, dass zur Begleitung der Antragsteller vom DLR Projektträger und der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses bislang etwa 3500 Beratungsgespräche mit Projektnehmern geführt wurden, spricht eigentlich für sich.
Diese Fakten waren auch der „Ärzte Zeitung“ vor ihrer Berichterstattung bekannt, sie sind aber gleichwohl leider nicht wiedergegeben worden.
Wenn weiterhin von einem Projektnehmer behauptet wird, der Innovationsfonds sei „an der Stelle, wo es strukturell um die Umsetzung gehen soll, innovationsfeindlich“, so ist auch diese Aussage absurd. Eine sorgfältige Prüfung der Finanzierungswünsche vor einer Auszahlung ist nicht innovationsfeindlich, sondern gesetzlich geboten, wenn es um öffentliche Gelder geht.
Die Abwicklung der Mittelauszahlung aus dem Innovationsfonds für positiv beschiedene Förderprojekte ist seit langem startklar. Alle Projekte haben Bescheide erhalten. Jetzt geht es darum, dass die Projektnehmer die für die Auszahlungen erforderlichen Auflagen erfüllen, damit die Projekte starten können und die für die Durchführung erforderlichen Gelder erhalten. Die Fördergelder werden regulär immer zur Mitte eines Quartals über das Bundesversicherungsamt ausgezahlt. Bei vielen Projekten läuft das gut, einige Wenige tun sich noch schwer, die erforderlichen Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Damit die Antragsteller der ersten Förderwelle trotzdem zügig mit Geld versorgt werden, gibt es sogar einen außerplanmäßigen Auszahlungstermin Anfang Juli 2017. Voraussetzung für eine Auszahlung von Fördermitteln ist aber immer, dass die Projektverantwortlichen die erforderlichen Unterlagen vollständig und prüffähig vorgelegt haben.
Von Seiten des Innovationsausschusses sind alle Voraussetzungen geschaffen, damit die Gelder fließen können – nun sind die Projektnehmer am Zuge, die Voraussetzungen für die Auszahlung der Mittel zu erfüllen. Bei den meisten der positiv beschiedenen Projekte läuft das auch sehr gut, bei einigen Wenigen gibt es aber noch Nachbesserungsbedarf. Der Innovationsausschuss muss bei der Förderung sicherstellen, dass die Mittel entsprechend den ursprünglichen Förderanträgen effizient und nachvollziehbar verwendet werden, er hat hier ganz klare Prüfpflichten, denn es geht um die Verwendung von Beitragsmitteln, die nicht für überzogene Personalkosten oder sonstige Dinge ausgegeben werden dürfen, die nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Insofern verlange ich nachvollziehbare Kosten- und Finanzierungspläne! Solange ein Projekt diese nicht vorlegt, wird auch kein Geld ausgezahlt, denn der Innovationsfonds ist kein „Selbstbedienungsladen“ und deshalb sind der Projektträger und die Geschäftsstelle von mir angewiesen worden, die Finanzierungspläne genauestens zu prüfen. Eigentlich sollte dies auch jedem Projektnehmer einleuchten, denn dies ist eine pure Selbstverständlichkeit.
Wir hoffen, dass bald alle Projektnehmer ihre „Hausaufgaben“ gemacht haben – sei es, dass fehlende Erklärungen, übereinstimmende Finanzierungs- und Meilensteinpläne oder auch Stellenbeschreibungen nachgereicht werden.
Jetzt sind die Projektnehmer am Zug, auch noch so lautes Jammern wird mich nicht dazu veranlassen, völlig überzogene Finanzierungswünsche aus Beitragsmitteln zu erfüllen, denn dies wäre Verschwendung öffentlicher Gelder, die es mit mir nicht geben wird. Durch die genaue Prüfung geht den Projektnehmern auch kein Geld verloren, denn die bewilligten Mittel verfallen nicht.“