Entscheidungen zur zweiten Förderwelle der neuen Versorgungsformen getroffen
Berlin, 17. März 2017 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin über die Förderung der Projekte zur zweiten Welle der neuen Versorgungsformen entschieden. Für die bereits 2016 veröffentlichten Förderbekanntmachungen wurden 107 Projektanträge mit einem Gesamtantragsvolumen von 485 Millionen Euro gestellt.
„Das unerwartet hohe Antragsaufkommen war der Grund dafür, dass wir diese Förderentscheidungen für das Jahr 2017 eingeplant haben“, erklärte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA und Vorsitzender des Innovationsausschusses. „So können nun viele sehr gute Anträge gefördert werden, die ansonsten hätten abgelehnt werden müssen. Von den 225 Millionen Euro, die 2017 für die Projekte der neuen Versorgungsformen zur Verfügung stehen, wird ein Teil auf die zweite Förderwelle aus 2016 entfallen.“
Neben dem themenoffenen Bereich bildeten folgende spezifische Themen den Schwerpunkt der Ausschreibung, die in den nun geförderten Projekten adressiert wurden:
- Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen
- Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung
- Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz
- Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen
Über die Ergebnisse werden die Antragsteller nun schriftlich informiert. Die Erstellung und Versendung der Förderbescheide erfolgt nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist. Anschließend werden die geförderten Projekte auf den Internetseiten des Innovationsausschusses veröffentlicht. Für den Spätsommer 2017 sind weitere Förderbekanntmachungen zum themenspezifischen Bereich geplant.